Zollbericht Uganda Einfuhrverbote und Beschränkungen
Einfuhrverbote und Beschränkungen
Bestimmte Waren dürfen nicht oder nur mit einer entsprechenden Genehmigung oder Lizenz in Uganda eingeführt werden, wie zum Beispiel Arzneimittel und Medizinprodukte.
09.12.2024
Von Andrea Mack | Bonn
Einfuhrverbote
Laut Zollgesetz der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC) (Second Schedule - Prohibited and Restricted Imports Generally, Part A - Prohibited goods) gilt in den Mitgliedstaaten ein Einfuhrverbot unter anderem für folgende Waren:
- Falschgeld sowie Fälschungen aller Art
- pornografisches Material
- mit weißem Phosphor hergestellte Streichhölzer
- Fischernetze
- gesundheitsschädliche destillierte Getränke mit ätherischen Ölen und/oder chemischen Erzeugnissen
- Seifen und Kosmetikprodukte, die Quecksilber, Hydrochinon, Steroide oder Hormonpräparate enthalten
- international regulierte Narkotika
- gefährliche Abfälle und deren Entsorgung gemäß der Basler Konvention
- gebrauchte Reifen für leichte Nutzfahrzeuge und Pkw
- ausgewählte Agrar- und Industriechemikalien
- bestimmte Erzeugnisse aus Eisen und Stahl
- Plastiktüten
- gebrauchte Unterwäsche
- bestimmte Arten von Waffen und militärischer Ausrüstung.
Daneben bestehen nationale Importverbote. Mit dem Finanzgesetz 2009 erließ Uganda ein Einfuhrverbot für gebrauchte Kühl- und Gefrierschränke, Computer, Laptops und Fernsehgeräte. Mit dem Tobacco Control Act von 2015 verbietet die Regierung die Einfuhr von elektronischen Nikotinabgabesystemen (E-Zigaretten), Wasserpfeifentabaksystemen und rauchlosen oder aromatisierten Tabakerzeugnissen. Für Gebrauchtfahrzeuge gilt eine Altersgrenze von 15 Jahren.
Einfuhrgenehmigungen und Lizenzen
Für Waren mit Einfuhrbeschränkungen (EAC Zollgesetz: Second Schedule - Prohibited and Restricted Imports Generally, Part B - Restricted goods) müssen in Uganda und den EAC-Partnerstaaten Einfuhrgenehmigungen oder Lizenzen bei der jeweils zuständigen nationalen Behörde eingeholt werden. Dazu gehören unter anderem:
- Postfrankiermaschinen
- vom Washingtoner Artenschutzabkommen CITES erfasste gefährdete Tiere, Pflanzen und deren Produkte sowie Fallen für Wildtiere
- unbearbeitete Edelmetalle und Edelsteine
- Waffen und Munition
- verbrauchte (bestrahlte) Brennstoffelemente (Stäbe, Kartuschen) von Kernreaktoren
- ozonschädigende Substanzen
- gentechnisch veränderte Produkte
- nicht heimische Fischarten oder deren Laich
- international regulierte psychotrope Stoffe
- gebrauchte Reifen
- historische Artefakte
- Sprengstoffe und pyrotechnische Artikel.
Zusätzlich bestehen je nach Ware besondere Genehmigungs- und/oder Registrierungsanforderungen auf nationaler Ebene. Erforderliche Genehmigungen oder Lizenzen sind vom in Uganda ansässigen Importeur bei den zuständigen Behörden zu beantragen. Der Exporteur hat die geforderten Nachweise wie ein Gesundheitszeugnis oder ein Analysenzertifikat zu erbringen, wie zum Beispiel für Pharmazeutika oder pflanzliche und tierische Erzeugnisse.
Arzneimittel und Medizinprodukte
Die ugandische Arzneimittelbehörde NDA (National Drug Authority) reguliert die Einfuhr von (auch pflanzlichen) Human- und Tierarzneimitteln sowie von Vorprodukten für die Herstellung von Medikamenten und Medizinprodukten. Es dürfen nur Pharmazeutika und Medizinprodukte eingeführt werden, die bei der NDA registriert sind und über eine Importlizenz verfügen. Jede Sendung von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen bedarf zusätzlich einer Einfuhrerlaubnis. Sendungen mit Arzneimitteln und Medizinprodukten werden bei Ankunft an der Eingangszollstelle kontrolliert. Für die Prüfung sind den Inspektoren der NDA notwendige Unterlagen wie ein Analysenzertifikat für jede einzelne Charge und ein "Verification Certificate" vorzulegen. Je nach Produkt können weitere Dokumente, etwa eine Bescheinigung über die gute Herstellungspraxis und/oder eine Freiverkäuflichkeitsbescheinigung verlangt werden.
Das Uganda Trade Portal, eine digitale Plattform zur Erleichterung des Handels, hält detaillierte Informationen zu den Zoll- und Einfuhrbestimmungen für verschiedene Produktgruppen bereit.