Zollmeldung Uganda Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend
Uganda stoppt Zolllagerverfahren für importierte Altfahrzeuge
Die neue Regelung gilt ab 1. Juli 2022.
14.04.2022
Von Andrea Mack | Bonn
Ab 1. Juli 2022 können mehr als neun Jahre alte Gebrauchtfahrzeuge bei der Einfuhr in Uganda nicht mehr zum Zolllager abgefertigt werden. Die Verzollung dieser Fahrzeuge erfolgt ab 1. Juli im Rahmen des einheitlichen Zollgebiets der Ostafrikanischen Gemeinschaft EAC. Dementsprechend findet die Zollabfertigung an der ersten Eingangsstelle der EAC statt. Dort reicht der Importeur seine Zollanmeldung im Zielland ein und entrichtet im Voraus die Einfuhrabgaben. Erst danach darf er die Gebrauchtfahrzeuge in Uganda einführen.
Das Zolllagerverfahren ermöglichte es Importeuren bisher, ältere Gebrauchtfahrzeuge abgabenfrei unter zollamtlicher Überwachung für einen Zeitraum von bis zu neun Monaten einzulagern. Dies führte dazu, dass Autohändler viele ältere Fahrzeuge importierten, die später teilweise auf dem kenianischen Markt abgesetzt wurden.
In Kenia gelten strengere Altersbeschränkungen für Autoimporte. Dort ist die Altersgrenze für importierte Gebrauchtwagen auf acht Jahre festgesetzt. Uganda hingegen verabschiedete 2018 ein Gesetz, das die Einfuhr von Fahrzeugen verbietet, die älter als 15 Jahre sind. Davor gab es keine Altersgrenze.
Die einzelnen Mitgliedstaaten der EAC (Burundi, Kenia, Ruanda, Südsudan, Tansania und Uganda) haben eine Empfehlung, die Altersgrenze für Importfahrzeuge innerhalb ihres Zollgebiets bis 2021 auf fünf Jahre zu senken, bislang nicht umgesetzt.
Quelle: Public Notice der Uganda Revenue Authority vom 1. April 2022