Rechtsmeldung Ukraine Registerrecht
Änderungen des Registrierungsrechts in der Ukraine
Am 1. Mai 2023 sind die Änderungen in Kraft getreten: Neue Antragsformulare, Firmennamensregelung, elektronisches Antragsverfahren.
23.05.2023
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Die Notarkammer der Ukraine ("Notarialnaya palata Ukrainy") gab Änderungen für die staatliche Registrierung von juristischen Personen, Privatunternehmen und öffentlichen Vereinigungen bekannt.
Insbesondere wurden neue Formulare für die staatliche Registrierung eingeführt. Auf der Webseite des Ministeriums der Justiz können diese abgerufen und heruntergeladen werden.
Außerdem wurden die Anforderungen an den Firmennamen geändert:
- Für fremdsprachige Firmennamen soll stets das lateinische Alphabet verwendet werden;
- Bisher mussten Zweigniederlassungen oder Repräsentanzen den Zusatz "separate Unterabteilung" ("vidokremlenyy pidrozdil") im Firmennamen führen. Nun muss nur noch das Wort "Zweigniederlassung" oder "Repräsentanz" enthalten sein.
Zusätzlich wurden Änderungen in das Verfahren für die staatliche Registrierung in elektronischer Form eingeführt. So sind bei der Einreichung eines elektronischen Antrags die Kopien des Personalausweises und die qualifizierte elektronische Unterschrift beizufügen.
Die Verordnung des Justizministeriums der Ukraine vom 29. März 2023 Nr. 1158/5 "Über Änderungen bestimmter Rechtsakte des Justizministeriums der Ukraine" ("Pro vnesennya zmin do deyakykh normatyvno-pravovykh aktiv Ministerstva yustytsiyi Ukrayiny") trat am 1. Mai 2023 in Kraft.
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