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Rechtsbericht | Ukraine | Devisenrecht

Neue Lockerung der Währungsbeschränkungen in der Ukraine

Die Nationalbank der Ukraine setzt ihre Maßnahmen zur Steigerung der Investitionsattraktivität des Landes fort.

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Bereits am 4. Mai 2024 hatte die Nationalbank der Ukraine (NBU) zahlreiche bestehende Beschränkungen für Fremdwährungsgeschäfte gelockert. Mit weiteren Lockerungen setzt sie diesen Kurs fort. Sie geht davon aus, dass dies dazu beitragen wird, den Zugang ukrainischer Unternehmen zu den neuen externen Krediten und Anleihen zu verbessern und die Attraktivität des Landes für Investitionen zu erhöhen. Der Beschluss der NBU Nr. 63 trat zum 11. Juli 2024 in Kraft.

Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber ausländischen Geldgebern

Die Zentralbank erlaubt ukrainischen Unternehmen die Rückerstattung der Kosten, die Nichtansässigen bei der Gewährung von Auslandskrediten an ukrainische Kreditnehmer entstehen. Voraussetzung für eine solche Transaktion ist, dass der Garant, Bürge oder Versicherer des Auslandskredits 

Zur Erfüllung des Kreditvertrages mit dem MFI, gestattet die NBU den Ankauf von Fremdwährungen zur Auffüllung des Fremdwährungskontos: Unter der Maßgabe, dass der vertraglich vereinbarte Betrag auf diesem Konto verbleibt. Darüber hinaus können Gebietsansässige Gelder im Rahmen von Garantien und Bürgschaften überweisen, die sie zur Absicherung der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus Auslandskrediten oder -anleihen übernommen haben. Sofern die Zahlung gemäß dem Beschluss NBU Nr. 18 vom 24. Februar 2022 zulässig ist.

Klarstellung der Bedingungen für die Rückzahlung von Eurobonds

Die NBU erlaubt nun die Rückzahlung von Dividenden aus Eurobonds. Die Behörde hat klarstellende Änderungen am Liberalisierungspaket vom 4. Mai 2024 vorgenommen, das planmäßige Zinszahlungen auf Auslandsschulden von Unternehmen ermöglichte. Die Änderungen zielen darauf ab, die Ansätze für solche planmäßigen Zinszahlungen für Fälle unterschiedlicher Kreditstrukturierungen zu vereinheitlichen. Zu beachten ist, dass die Rückzahlung von Dividenden aus Eurobonds nicht den allgemeinen Beschränkungen, die für die Zahlung von Dividenden im Rahmen des Gesellschaftsrechts gelten, unterliegt. So ist beispielweise der monatliche Betrag der Dividendenentnahme nicht auf 1 Million Euro begrenzt.

Zahlungen im Rahmen der Kriegsrisikoversicherung und von Patentgebühren

Ukrainische Unternehmen können nun Versicherungszahlungen zur Deckung von Kriegsrisiken ins Ausland transferieren. Solche Übertragungen sind jedoch nur zugunsten von nicht gebietsansässigen juristischen Personen zulässig, zu deren Anteilseignern ein ausländischer Staat zählt. Nach Angaben der NBU soll dieser Schritt internationalen Investoren und Geldgebern signalisieren, dass sie ihre Investitionsrisiken in der Ukraine während des Krieges verringern können und ihre Vermögenswerte so besser schützen können. 

Darüber hinaus hat die Nationalbank klargestellt, dass Unternehmen Gebühren für Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Schutz des geistigen Eigentums in Fremdwährung bezahlen können. Ferner können seit dem 11. Juli 2024 Dienstleistungen von Patentämtern anderer Länder und von Patentanwält:innen im Ausland in Fremdwährung bezahlt werden.

Zahlungsfristen für den Export von Agrarprodukten erhöht

Außerdem wurden die Zahlungsfristen geändert: Geschäfte in Fremdwährung können nun innerhalb von 120 Tagen anstatt wie bisher innerhalb von 60 Tagen bezahlt werden. Dies gilt insbesondere für den Export von Agrarprodukten wie Weizen, Mais, Raps, Sonnenblumenöl. Darüber hinaus hat das Ministerkabinett der Ukraine am 21. Juni 2024 die NBU ermächtigt, die Fristen zu verlängern. Es hat empfohlen, die derzeitige Frist von 180 Tagen auf 270 Tage zu erhöhen. Dies soll insbesondere Verrechnungsfristen für Export-Import-Transaktionen für Maschinen zur Verarbeitung verschiedener Materialien, Elektromotoren und Generatoren sowie für landwirtschaftliche Maschinen gelten. Die empfohlene Verlängerung soll den möglichen Lieferschwierigkeiten Rechnung tragen.

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