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Zollbericht Neuseeland Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland

Das Abkommen ist am 1. Mai 2024 in Kraft getreten.

Von Klaus Möbius | Bonn

Das Freihandelsabkommen wurde am 9. Juli 2023 unterzeichnet und trat am 1. Mai 2024 in Kraft. Seither können sämtliche Waren mit Ursprung in der Europäischen Union (EU) zollfrei in Neuseeland eingeführt werden. Im Gegenzug können auch fast alle Ursprungswaren Neuseelands zollfrei in die EU importiert werden. Ausnahmen gibt es im Agrarbereich. Für Geflügelfleisch, Honig, Getreide und Cidre werden die Zölle in drei gleichen Jahresschritten abgebaut. Bei Reis und Zucker geschieht das in fünf, bei Milchprodukten, Fischzubereitungen und Rum in sieben Jahresschritten. Darüber hinaus gibt es jährlich steigende Zollkontingente für Fleisch von Rindern, Schafen und Ziegen, Milchprodukte, Zuckermais und Ethanol. Details ergeben sich aus Anhang 2-A des Abkommens.

Von den Zollsenkungen profitieren nur Ursprungswaren der Vertragsparteien. Das Ursprungsprotokoll des Abkommens (Kapitel 3 in Verbindung mit den Anhängen 3-A und 3-B) bestimmt, welche Kriterien das Endprodukt erfüllen muss, um als Ursprungserzeugnis zu gelten.  Häufig wird ein Wechsel der Zolltarifposition aller Komponenten gefordert oder der Anteil der Zulieferungen aus dritten Ländern darf einen bestimmten Anteil am Wert (z.B.: 45 Prozent des Ab-Werk-Preises des fertigen Produktes) nicht überschreiten.

Zum Nachweis, dass die Waren die Ursprungsregeln erfüllen, ist ein Ursprungsnachweis erforderlich. Dieser kann entweder durch eine Erklärung  zum Ursprung des Exporteurs (Art. 3.16 Abs. 2a i.V. m. Anhang 3-C) oder die Gewissheit des Importeurs (Art. 3.16 Abs. 2b) erfolgen.

Die EU-Kommission hat den Text des Abkommens mit allen Anhängen veröffentlicht.

Es gibt einen traditionellen Handelsüberschuss der EU mit Neuseeland. Die europäischen Ausfuhren betrugen im Jahr 2023 5,5 Milliarden Euro. Kraftfahrzeuge, Maschinen und Elektrotechnik waren die wichtigsten Ausfuhrgüter. Die Einfuhren aus Neuseeland betrugen 2,6 Milliarden Euro und bestanden im Wesentlichen aus Agrarwaren (Fleisch, Obst und Gemüse). 

Mit Australien konnte bislang kein Abkommen vereinbart werden. Die letzte Verhandlungsrunde fand im Juni 2021 statt. Aus australischer Sicht hat die EU ihren Agrarmarkt nicht ausreichend geöffnet.

Australien und Neuseeland haben strenge Quarantäne- und Hygienevorschriften, um ein Einschleppen von fremden Tier- und Pflanzenarten zu verhindern.

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