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Ukraine ändert das Mobilisierungsgesetz
Zum 18. Mai 2024 treten die Änderungen des Mobilisierungsgesetzes in Kraft. Diese Neuerungen werden Auswirkungen für Unternehmen haben.
30.04.2024
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Am 11. April 2024 unterzeichnete der ukrainische Präsident ein Gesetz zur Änderung bestimmter Rechtsakte über den Militärdienst, die Mobilmachung und die Militärregistrierung. Es ändert die Rahmenbedingungen für lokale Unternehmen und kann auch deutsche Unternehmen und deren Betriebsstätten in der Ukraine betreffen.
Das Gesetz sieht vor, dass mehr als 25 Personengruppen von der Einberufung ausgenommen werden können. Dazu gehören unter anderem Beamte, Staatsangestellte des Antimonopolkomitees, der Staatsanwaltschaft und der Gerichte sowie der Nationalpolizei.
Darüber hinaus können Unternehmen Beschäftigte vor der Mobilmachung "reservieren", wenn sie über den Sonderstatus eines "kritischen Unternehmens" verfügen. Darunter fallen Unternehmen, die für die ukrainischen Streitkräfte von Bedeutung sind. Den Sonderstatus können auch andere Unternehmen erhalten. Derzeit wird die Erlangung des Status durch den Beschluss Nr. 76 des Ministerkabinetts der Ukraine geregelt. Dies könnte sich jedoch in Zukunft ändern: Das kürzlich verabschiedete Gesetz sieht vor, dass die ukrainische Regierung und die zuständigen Ministerien das Verfahren und die Kriterien der Reservierung sowie die Liste der Berufe und den Prozentsatz an wehrpflichtigen Personen überarbeiten werden.
Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im ukrainischen Amtsblatt in Kraft.
Zum Thema:
- GTAI-Textsammlung Überblick über die rechtlichen Entwicklungen in der Ukraine