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Rechtsmeldung | Ukraine | Arbeitsrecht

Ukraine ändert erneut das Arbeitsrecht

Eine Reihe an Änderungen des Arbeitsgesetzbuches ermöglicht Unternehmen eine flexiblere Organisation von Arbeitsverhältnissen. 

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Am 19. Juli 2022 trat das Gesetz Nr. 7251 "Über Änderungen einzelner Gesetze der Ukraine zur Optimierung von Arbeitsbeziehungen“ in Kraft. Das Gesetz sieht  folgender Änderungen vor:

  • Erweiterung der Liste der Gründe für die Beendigung des Arbeitsvertrags und die Beendigung auf Initiative des Arbeitgebers;
  • Änderungen in der Organisation der Arbeitsverhältnisse unter Kriegsrecht;
  • Einführung außerplanmäßiger Inspektionen durch das ukrainische Ministerium für Arbeit
  • Verfahren zum Ruhen des Arbeitsverhältnisses; 
  • neue Arbeitszeitregelungen und Urlaubsregelungen. 

Ein großer Teil der Änderungen betrifft die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. So kann das Arbeitsverhältnis aufgrund von Einberufung, Abwesenheit von mehr als vier Monaten oder wegen Tod des Arbeitnehmers aufgelöst werden. Das Arbeitsverhältnis kann auch aufgrund von Unmöglichkeit der Schaffung von Arbeitsbedingungen infolge der Zerstörung von Produktionsanlagen, Ausrüstung oder Firmeneigentum erfolgen. Die Frist für die Beendigung beträgt zehn Tage und nicht wie üblich zwei Monate. 

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