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Ukraine erlaubt Versicherungszahlungen an Nichtansässige
Die Nationalbank lockert die Währungsbeschränkungen im Versicherungssektor und regelt die Auszahlung von Zinsen für ukrainische Staatsanleihen an ausländische Investoren.
31.05.2023
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Versicherungsunternehmen können nun Zahlungen aus Versicherungsverträgen an Nichtansässige leisten. Auch Versicherungszahlungen für vorzeitig beendete Versicherungsverträge, die nach dem 24. Februar 2022 eingegangenen sind, können zugunsten von Nichtansässigen geleistet werden. Darüber hinaus schaltete die Nationalbank der Ukraine ("Ukrayinsʹkyy natsionalʹnyy bank"; NBU) Devisentransaktionen für Versicherer zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen für internationale Versicherungsorganisationen frei. Die Erleichterungen traten am 20. Mai 2023 in Kraft.
Außerdem wird die Auszahlung von Zinsen für ukrainische Staatsanleihen an ausländische Investoren neu geregelt. Dies soll Anreize für Nichtansässige schaffen, aus den erhaltenen Zinszahlungen auf dem ukrainischen Staatsanleihenmarkt wieder anzulegen. Für Zinszahlungen auf Staatsanleihen, die nach dem 1. April 2023 stammen, wird eine zusätzliche Anforderung eingeführt: Die Anleger müssen die Staatsanleihen mindestens 90 aufeinanderfolgende Tage besitzen, bevor die Zinsen auf Staatsanleihen ausgezahlt werden können. Damit soll verhindert werden, dass ausländische Investoren ihre Anlagen vorzeitig zurückführen. Das überarbeite Verfahren trat am 22. Mai. 2023 in Kraft.
Die Änderungen sind im NBU-Beschluss Nr. 68 vom 19. Mai 2023 "Über Änderungen des Beschlusses des Vorstandes der Nationalbank der Ukraine Nr. 18 vom 24. Februar 2022“ vorgesehen.
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