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Ukraine: Rechtsquellen

Hinweis: Der Geschäftsverkehr mit der Ukraine ist wegen des Krieges eingeschränkt. Bitte beachten Sie, dass sich die Rechtslage jederzeit kurzfristig ändern kann.

Die Ukraine ist nach ihrer Verfassung ein souveräner, unabhängiger und demokratischer Sozial- und Rechtsstaat. Seit dem 23. Juni 2022 ist das Land EU-Beitrittskandidat.

Von Dmitry Marenkov, Yevgeniya Rozhyna

Staatsoberhaupt ist der Staatspräsident (Art. 102-112 der Verfassung), der alle fünf Jahre direkt vom Volk gewählt wird und nur zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten das Amt bekleiden darf. Mit Gesetz Nr. 396-IX von 19. Dezember 2010 wurde ein einheitliches Wahlgesetzbuch verabschiedet. Die Wahlen finden nach einem Verhältniswahlrecht mit offenen Parteilisten statt.

Hinweis: Mit dem Beginn des Krieges rief die Ukraine das Kriegsrecht aus, das durch das Gesetz Nr. 389-VII zur rechtlichen Regelung des Kriegsrechts (Закон про правовий режим воєнного стану) geregelt wird. Das etabliert einen besonderen Rechtsstatus. Es verleiht der Regierung erweiterte Rechte. Während der Geltung des Kriegsrechtes können Grundrechte wie das Recht auf Eigentum oder das Recht auf Arbeit eingeschränkt werden, aber auch Wahlen dürfen nicht durchgeführt werden. 

EU-Beitritt und Reformen

Im Dezember 2023 hat die EU die Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine aufgenommen: 

In dem jährlichen Fortschrittsbericht hat die EU der Ukraine erhebliche Fortschritte bescheinigt. Insbesondere im Bereich der Rechtstaatlichkeit, der Justiz, der öffentlichen Verwaltung sowie der Mediengesetzgebung. Ein großes Hindernis stellt nach wie vor die Korruption dar. Zwar hat die Ukraine Fortschritte im Bereich der Korruptionsbekämpfung erzielt und belegt im Korruptionswahrnehmungsindex von Corruption perceotions Index Platz 104 von 180. Laut dem Bericht müssen jedoch die Korruptionsbekämpfungseinrichtungen weiter gestärkt werden und die Erfolgsbilanz bei Ermittlungen und Verurteilungen erhöht werden.

Die ukrainische Regierung arbeitet mit Hochdruck daran die EU-Anforderungen umzusetzen. So wurden in den letzten Jahren eine Reihe an Reformen angestoßen, um gegen die Korruption vorzugehen und eine Antikorruptionsstrategie für die Jahre 2022 bis 2025 verabschiedet. Nach der Strategie soll vor allem in folgenden Bereichen die Korruption gesenkt werden:

  • Zollangelegenheiten und Steuern;
  • Gerichte und Strafverfolgungsbehörden;
  • Regulierung der Wirtschaft;
  • Bau- und Grundstückverhältnisse. 

Seit der Maidan-Revolution von 2014 wurden mehrere Schritte in sämtlichen Wirtschaftsbereichen unternommen um die Korruption zu bekämpfen. Insbesondere wurde die Bürokratisierung abgebaut sowie die Digitalisierung vorangetrieben. Auf institutioneller Ebene wurde die Nationale Agentur zur Korruptionsprävention (Національне агентство з питань запобігання корупції - NAZK) geschaffen. Auf politischer Ebene wurde zum Beispiel Art. 80 der ukrainischen Verfassung dahingehend geändert, dass die darin verankerte Immunität der Volksdeputierten der Ukraine aufgehoben wird.  Dies ermöglicht eine leichtere Verfolgung von Parlamentsabgeordneten. Des Weiteren wurde das Impeachment-Verfahren zur Enthebung des Präsidenten eingeführt.

Internationale Verträge und Organisationen

Am 16. Mai 2008 ist die Ukraine der Welthandelsorganisation WTO beigetreten. Die Ukraine gehört ferner dem Europarat an. Am 28. Februar 2022 hat die Ukraine einen offiziellen Antrag zum EU-Beitritt beim Europäischen Rat eingereicht.

Gesetzgebungsverfahren

Rechtsquellen in der Ukraine sind die Verfassung (konstitucija), die Gesetze (zakon) sowie die von der EU und der Ukraine ratifizierten Assoziierungsabkommen wie das Freihandelsabkommen (DCFTA). Das Abkommen erleichtert den Handel, indem es Zollverfahren effizienter gestaltet und die ukrainischen Rechtsvorschriften, Regeln und Verfahren, einschließlich Normen schrittweise an die EU anpasst.

Die gesetzgebende Gewalt wird von der Verkhovna Rada, dem aus 450 Abgeordneten bestehenden Ein-Kammer-Parlament, das alle fünf Jahre neu gewählt wird, ausgeübt (Art. 75-101 der Verfassung). Die Gesetzgebungsinitiative steht dem Staatspräsidenten, den Abgeordneten der Verkhovna Rada sowie dem Ministerkabinett zu, Art. 93 der Verfassung. Gesetze werden in der Regel mit einer einfachen Mehrheit der Parlamentsabgeordneten (226 Stimmen) angenommen (Art. 91); in einigen Fällen ist jedoch eine qualifizierte Mehrheit (zwei Drittel der Gesamtzahl der Parlamentsabgeordneten; 301 Stimmen) erforderlich. Ein Gesetzentwurf durchläuft zwei zwingende und eine fakultative (wenn Anpassungen und Abstimmungen mit anderen Gesetzen notwendig sind) Lesungen im Parlament. Vom Parlament beschlossene Gesetze werden vom Vorsitzenden der Verkhovna Rada unterzeichnet und dem Staatspräsidenten zugeleitet. Der Staatspräsident hat 15 Tage Zeit, um das Gesetz zu unterzeichnen und zu verkünden. Der Präsident ist befugt, das Gesetz mit konkreten Anmerkungen und Änderungsvorschlägen zur nochmaligen Verhandlung an das Parlament zurückzugeben. Dieses aufschiebende Veto kann jedoch mit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament überstimmt werden, Art. 94 der Verfassung.

Soweit die Gesetze nicht ausdrücklich ein anderes Datum für das Inkrafttreten vorsehen, treten sie zehn Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Gesetzesblatt

Die Gesetze werden im Amtsblatt Ofizijnyj visnyk Ukrainy, in der Regierungszeitung Urjadovyj Kurier sowie in der Parlamentszeitschrift Vidomosti Verkhovnoj Rady Ukrainy veröffentlicht.

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