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Ukraine: Steuerrecht

Hinweis: Der Geschäftsverkehr mit der Ukraine ist wegen des Krieges eingeschränkt. Bitte beachten Sie, dass sich die Rechtslage jederzeit kurzfristig ändern kann.

Das Steuerrecht der Ukraine befindet sich im stetigen Wandel und unterliegt Reformen, die in erster Linie darauf abzielen, das Land für Investoren attraktiv zu machen.

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Zu den wichtigsten Rechtsquellen des ukrainischen Steuerrechts gehören die ukrainische Verfassung, das Steuergesetzbuch sowie der Zollkodex. Diese werden durch eine Reihe von Untergesetzen und Richtlinien ergänzt.

Insgesamt existieren in der Ukraine 19 landesweite und vier regionale Steuerarten. Die wichtigsten landesweiten Steuerarten sind: 

  • Körperschaftsteuer,
  • Umsatzsteuer,
  • Einkommensteuer,
  • Sozialversicherungssteuer,
  • Militärabgaben,
  • Akzisen-Steuer,
  • Immobiliensteuer,
  • Umweltsteuer 

und weitere Abgaben und Gebühren.

Körperschaftsteuer 

Steuerzahler sind Unternehmen, die steuerliche Residenten in der Ukraine sind und das Einkommen sowohl in der Ukraine als auch im Ausland erzielen, sowie juristische Personen, die in der Ukraine Gewinn machen oder deren Betriebsstätte beziehungsweise Tätigkeit überwiegend in der Ukraine liegt. Das Objekt der Besteuerung ist das Einkommen aus der Herkunftsquelle. Nichtresidenten haben ebenfalls eine Steuer (15 Prozent) zu entrichten, unter anderem für Einkünfte aus Dividenden, Lizenzgebühren, Leasing- oder Pachtzahlungen.

Der Basissteuersatz für die Körperschaftsteuer liegt bei 18 Prozent. In bestimmten Fällen können jedoch steuerliche Erleichterungen angewandt werden (unter anderem bei Versicherungsverträgen).

Für Investoren ist darüber hinaus das Gesetz Nr. 1116-IX vom 13. Februar 2021 über die staatliche Förderung von Investitionsprojekten von beträchtlichem Umfang in der Ukraine zu beachten. Danach können Großinvestoren von der Zahlung der Körperschaftsteuer, der Umsatzsteuer und der Zölle für neue Geräte für eine Dauer von fünf Jahren befreit werden.

Zu Großinvestitionsvorhaben zählen unter anderem Vorhaben mit einem Volumen von über 12 Millionen Euro. Die Dauer des Projektes darf nur fünf Jahren betragen. Die gesetzliche Bestimmung ist vorübergehender Natur und gilt bis zum 1. Januar 2035. Die Anforderungen an die Antragstellung können hier nachgelesen werden.

Ferner gelten steuerliche Erleichterungen für Residenten von Diia-City: Diia-City ist ein besonderes rechtliches-und steuerliches Regime für IT-Unternehmen. Am 14. Dezember 2021 trat der steuerrechtliche Teil des Diia-City-Regimes in Kraft. Residente von Diia-City haben die Rechtswahl zwischen der Kapitalertragsteuer in Höhe von 9 Prozent oder der Gewinnsteuer in Höhe von 18 Prozent.

Umsatzsteuer 

Die Umsatzsteuer entfällt auf alle Geschäfte, die mit der Lieferung von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen, dem Import und Export, dem internationalen Transport von Passagieren und Gütern in Zusammenhang stehen. Seit dem 1. Januar 2022 müssen Unternehmen, die in der Ukraine nicht ansässig sind, aber elektronische Dienstleistungen für Privatpersonen erbringen, ebenfalls eine Umsatzsteuer entrichten.

Der Basissteuersatz beträgt 20 Prozent. Für die Einfuhr von bestimmten landwirtschaftlichen Produkten beträgt der verminderte Steuersatz 14 Prozent. Ein verminderter Steuersatz besteht auch unter anderem für die pharmazeutische Produktion in Höhe von 7 Prozent.

Beträgt die Summe der erbrachten Operationen mehr als eine Million Hrywnja in den letzten zwölf Monaten, so ist das Unternehmen verpflichtet, sich als Umsatzsteuer-Zahler zu registrieren. Liegt der Umfang unter einer Million Hrywnja, wird die Registrierung als freiwillig erachtet.

Pauschalbesteuerung

Einzelunternehmer und kleine Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Pauschalbesteuerung beantragen, in deren Rahmen das gesonderte Entrichten von bestimmten Steuerarten entfällt. Dazu gehören unter anderem die Einkommen-/Gewinnsteuer, die Grundsteuer sowie Gebühren, die für das Ausüben bestimmter unternehmerischer Tätigkeiten erhoben werden. Um in den Genuss der Pauschalbesteuerung zu kommen, muss sich der Steuerpflichtige bei der zuständigen Steuerbehörde für eine der vier entsprechenden Kategorien eintragen lassen.

Einkommensteuer 

Die Einkommensteuer wird auf die Einkünfte von natürlichen Personen gezahlt und beträgt 18 Prozent. Es gilt der verminderte Steuersatz von 5 Prozent bei Einkünften aus der Auszahlung von Dividenden. Für Nichtresidenten gilt dagegen der Steuersatz von 9 Prozent auf Einkünfte aus Dividenden, Aktien, Anlagenzertifikaten, Gesellschaftsrechten. 

Zudem müssen natürliche Personen eine Militärsonderabgabe in Höhe von 20 Prozent abführen. Die Einkommensteuer für Residenten umfasst das allgemeine monatliche Einkommen, Einkünfte aus Auszahlungen und Gewährungen und Einkünfte aus dem Ausland. Für Nichtresidente sind nur die ersten beiden Punkte relevant.

Sozialversicherung 

Der Sozialversicherungsbetrag ist einheitlich festgelegt und beträgt 22 Prozent (für Arbeitnehmer mit einer Behinderung beträgt der Steuersatz 8,41 Prozent). Der maximale Umfang der Bemessungsgrundlage beträgt 15 Mindestlöhne. Der Minimalsozialversicherungsbetrag beträgt 22 Prozent vom Mindestlohn.

Immobiliensteuer

Der Steuersatz für Immobilien wird von den Organen der lokalen Selbstverwaltung festgelegt. Der maximale Steuersatz beträgt 1,5 Prozent der Höhe des Mindestlohns für einen Quadratmeter der allgemeinen Fläche einer Wohn- und einer Gewerbeimmobilie.

Hinweis: Aufgrund des in der Ukraine geltenden Kriegsrechts kann sich die Rechtslage vor Ort jederzeit kurzfristig ändern (das kann beispielsweise bestehende Erleichterungen oder Steuersätze betreffen). Aktuelle Informationen können auf der Webseite der GTAI unter Aktuelle Rechtsmeldungen abgerufen werden.

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