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Ukrainische Nationalbank erlaubt Rückzahlung von Auslandskrediten
Die ukrainische Nationalbank lockert erneut geltende Währungsbeschränkungen: Bestimme Kategorien von Auslandskrediten und Darlehen können nun zurück gezahlt werden.
19.06.2023
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Seit dem 16. Juni 2023 erlaubt die Nationalbank der Ukraine ("Ukrayinsʹkyy natsionalʹnyy bank"; NBU) in der Ukraine ansässigen Unternehmen, Gelder ins Ausland zu überweisen, um Verpflichtungen aus bestehenden Krediten und Darlehen zu begleichen. Allerdings gilt dies nur für bestimmte Arten von Krediten und Darlehen, die:
- durch eine Bankgarantie oder eine Garantie einer internationalen Finanzorganisation wie z.B. der Multilateralen Agentur für Investitionsgarantien (MIGA) abgesichert sind oder
- wenn eine ausländische Exportkreditagentur, wie z.B. Euler Hermes beteiligt ist.
Die Rückzahlung des Darlehens und der Zinsen muss in Übereinstimmung mit dem Darlehensvertrag erfolgen. Dies soll einen unkontrollierten Abfluss von Geldmitteln verhindern und ukrainische internationale Reserve schützen sowie den Finanzmarkt stabilisieren. Nach der Einschätzung der NBU soll dies den Zufluss neuer Finanzmittel in die Ukraine fördern. Darüber hinaus tragen diese Änderungen dazu bei, neue internationale Geschäftspartner für den Wiederaufbau der Ukraine zu gewinnen.
Zusätzlich pflegt die NBU einen aktiven Dialog mit der ukrainischen Regierung, ausländischen Partnern wie dem Internationalen Währungsfond (IWF) über weitere Lockerungen der Währungsbeschränkungen.
Der Beschluss Nr. 73 vom 15. Juni 2023 "Über Änderungen des Beschlusses Nr. 18 vom 24. Februar 2022" trat am 16. Juni 2023 in Kraft.
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