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Bundesregierung erweitert Investitionsgarantien für die Ukraine
Die Bundesregierung verbessert ihre Garantiekonditionen für die Ukraine. Deutsche Firmen erhalten weitere Möglichkeiten zur Absicherung ihrer Investitionen in Wiederaufbauprojekte.
16.08.2023
Von Hans-Jürgen Wittmann | Berlin
Um die Finanzierung von Projekten zum Wiederaufbau der Ukraine weiter zu unterstützen, ergänzt der Bund die Investitionsgarantien. Ab sofort sichert er bei Investitionen in das osteuropäische Land neben möglichen Eigentumsschäden bis hin zum Vollverlust des Investments auch Risiken für bestimmte Zahlungen ab.
Nunmehr unterliegen auch Konvertierungs- und Transferrisiken für Zins- und Tilgungszahlungen auf beteiligungsähnliche Darlehen dem Schutz des Staates. Dabei handelt es sich um langfristige Kredite, die deutsche Firmen – zusätzlich zu der üblichen Eigenkapitalbeteiligung – zur Finanzierung ukrainischer Tochtergesellschaften einsetzen. Zudem werden – zunächst befristet bis 2025 – keine Antragsgebühren für Projekte in der Ukraine fällig, mit Ausnahme des jährlichen Garantieentgelts in Höhe von 0,5 Prozent des abgesicherten Kapitals.
Der neue Beschluss gilt sowohl für bestehende als auch künftige Investitionsgarantien für beteiligungsähnliche Darlehen. Die Erweiterung der Deckungsgarantien wurde möglich, weil die Ukrainische Nationalbank NBU (National Bank of Ukraine) bestimmte Transfer- und Devisenausfuhrbeschränkungen für staatlich abgesicherte Darlehen aufgehoben hatte.
Seit Kriegsbeginn sichert die Bundesregierung auch Schäden durch Kampfhandlungen für deutsche Projekte in der Ukraine unter Berücksichtigung der aktuellen Risikosituation ab. Aktuell übernimmt sie Garantien für 14 Firmen in Höhe von 280 Millionen Euro. Weitere Unternehmen haben bereits Anträge gestellt.