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Zollbericht Ukraine Zolltarif, Einfuhrzoll

Neues Zolltarifgesetz in der Ukraine

Am 1. Januar 2023 trat das neue Gesetz „Über den Zolltarif der Ukraine“ in Kraft. Das neue Gesetz sieht vor allem Änderungen der Warencodes vor.

Von Karin Appel | Bonn

Das neue Zollgesetz enthält insgesamt über 350 Warencodeänderungen. Diese betreffen hauptsächlich die Bereiche:

  • Landwirtschaft
  • Chemie
  • Forstwirtschaft
  • Textilien
  • Nichteisenmetalle
  • Maschinenbau
  • Transport.

Zum einen handelt es sich um technische Änderungen der Klassifizierungen durch Zusammenfassen mehrerer Codes, zum anderen um das Untergliedern und die Übertragung eines Codes in mehrere Codes. Das neue Gesetz sieht jedoch keine Änderungen der Einfuhrzollsätze vor.

Einige Waren, die nicht mehr im internationalen Handel verwendet werden, wurden gestrichen. Andere Waren wurden neu eingeführt, wie zum Bespiel solche, die mit moderner Technologie hergestellt wurden. 

In diesem Zusammenhang zu beachten ist auch die Erstellung neuer Steuerrechnungen, denn bei der Angabe der Warencodes müssen die ab 2023 geltenden Codes angegeben werden. Der staatliche Zolldienst der Ukraine veröffentlichte eine entsprechende Verordnung am 23. November 2022 (Nr. 513) mit genehmigten Übergangstabellen. Diese können Sie hier einsehen: Übergangstabelle für Warencodes.

Das Präfix „ex“ in den Tabellen bedeutet, dass die entsprechende Produktunterkategorie von 2022 (rechte Spalte) zwei- oder mehrmals in der rechten Spalte der Tabelle „UKT ZED 2022“ vorkommt und nur einen Teil der Produkte in der Unterkategorie von 2017 (linke Spalte) enthält. 

Quelle: Gesetz Nr. 2697-IX vom 19. Oktober 2022

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