Zollmeldung Ukraine Internationale Handelsabkommen, übergreifend
Ukraine ändert Freihandelsabkommen mit Georgien
23.05.2019
Bonn (GTAI) – Das Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Handel der Ukraine veröffentlichte am 21. Mai 2019 eine Meldung darüber, dass die Regierung der Ukraine das Freihandelsabkommen mit der Republik Georgien geändert hat.
Die Änderungen des Abkommens sollen es der Ukraine und Georgien ermöglichen, im bilateralen Handel identische Ursprungsregeln für Waren und auch Bestimmungen des Regionalübereinkommens (PEM) über präferenzielle Ursprungsregeln für den gesamten Mittelmeerraum anzuwenden. So können ukrainische Hersteller Rohstoffe und Komponenten aus Georgien importieren, diese in der Ukraine verarbeiten und mit ukrainischen Ursprungszeugnissen zollfrei oder mit Präferenzzollsätzen nach Deutschland exportieren.
Die Änderungen des Freihandelsabkommens werden nach der Ratifizierung durch die Parlamente beider Länder in Kraft treten. (KAP)