Zollmeldung Ukraine Verbrauchsteuern
Ukraine plant Verbrauchsteuer für zuckerhaltige Getränke
Ein zusätzlicher Steuermechanismus soll den Konsum von Zucker und Süßungsmitteln in der Ukraine reduzieren.
17.04.2023
Von Karin Appel | Bonn
Gemäß dem entsprechenden Gesetzentwurf Nr. 9032 wird vorgeschlagen, Wasser (einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser) mit Zusatz von Zucker, anderen Süßstoffen oder Aromastoffen in die Liste der verbrauchsteuerpflichtigen Waren aufzunehmen.
Der Verbrauchssteuersatz soll 10 Griwna (0,25 Euro) pro 25 Gramm/l Zucker oder Süßungsmittel betragen.
Vorläufig soll jedoch zunächst ein Steuersatz von 5 Grwina festgesetzt werden. Dieser soll bis einschließlich 31. Dezember 2023, jedoch nicht vor dem Datum der Beendigung oder Aufhebung des Kriegsrechts in der Ukraine, gelten.
Die entsprechende Verbrauchsteuer wird den kommunalen Haushalten gutgeschrieben.