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Gerichts-/Anwaltsgebühren

Germany Trade & Invest (Stand: 28.12.2017)

In Lettland fallen bei der Rechtsverfolgung vor Gericht folgende Gerichtskosten an (Artikel 33 der lettischen Zivilprozessordnung Civilprocesa likums), die in der Regel vorab zahlbar sind:

  • Staatsgebühr (valsts nodeva)
  • Kanzleigebühr (kancelejas nodeva)
  • Sonstige Kosten des Gerichtsverfahrens (ar lietas izskatīšanu saistītie izdevumi)

Berechnungsgrundlage für die Gerichtsgebühren ist der sog.--sogenannte Streitwert also beispielsweise die Höhe der eingeklagten Summe. Der Betrag der Gerichtsgebühren kann sich innerhalb eines Rahmens von 0,5% bis 15% des Streitwertes bewegen.

Anwaltsgebühren werden in Lettland frei zwischen dem Rechtsanwalt und dem Mandant ausgehandelt. Obwohl das Gesetz hier keine Beträge vorgibt, können die Anwaltsgebühren bei einem eigenen Obsiegen im Prozess von der Gegenpartei, die grundsätzlich als unterlegene Partei die Kosten zu tragen hat (Artikel 41 der lett.ZPO), nur bis zu einer Höhe von 5 % des Streitwertes erstattet werden (Artikel 44).

Hieraus folgt, dass dem deutschen Dienstleistungsempfänger auch im Falle eines vollständigen Prozessgewinns vor einem lettischen Gericht nicht alle Prozesskosten von der unterlegenen Partei erstattet würden. Die Differenz zwischen der mit dem Rechtsanwalt vereinbarten Vergütung und dem Betrag in Höhe von 5 % des Gesamtstreitwertes hätte der deutsche Unternehmer vielmehr aus eigener Tasche zu zahlen.

Das Gericht hat ausnahmsweise auch die Möglichkeit, eine Partei von der Kostenpflicht zu befreien, was im Ergebnis einer sog. Prozesskostenhilfe vergleichbar ist; darüber hinaus sind einige Fälle gesetzlich vorgesehen, in denen von vornherein keine Gerichtskosten entstehen (Artikel 43 der lettischen Zivilprozessordnung Civilprocesa likums).

Die Pflicht, einen Rechtsanwalt vor Gericht heranzuziehen, besteht in Lettland grundsätzlich nicht (Artikel 82 der lettischen ZPO), sollte aber vom deutschen Dienstleistungsempfänger im Falle eines Prozesses in Lettland dringend in Erwägung gezogen werden. Listen mit ausgewählten, zum Teil auch deutschsprachigen lettischen Rechtsanwälten können auf der Internetseite von Germany Trade & Invest>Außenwirtschaft>Bereich Recht unter "Anwälte im Ausland>Auswahl: Lettland" abgerufen werden.

Mehr zur Organisation von Rechtsanwälten in Lettland unter Lettland - Aufnahme / Ausübung von Dienstleistungen - Informationen zur Qualifikation.

Germany Trade & Invest (Stand: 28.12.2017)

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