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Bagatellsachen

Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen deutschen Dienstleistungsempfängern und österreichischen Dienstleistern kann das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen (bis zu 5.000 Euro) als Alternative zum normalen Gerichtsprozess gewählt werden. Es steht Dienstleistern bei ausbleibenden Kundenzahlungen ebenso offen wie zum Beispiel Dienstleistungsempfängern bei Mängeln in der Ausführung.

Das durch die europäische Verordnung (EG) Nr. 861/2007 zum 01.01.2009 eingerichtete Verfahren ist durch standardisierte Formblätter einfacher und schneller. Es wird regelmäßig schriftlich durchgeführt; eine mündliche Verhandlung findet nur auf Antrag einer Partei statt oder wenn das Gericht diese für erforderlich hält.

In Österreich sind sachlich die Bezirksgerichte für das Bagatellverfahren zuständig. Bezüglich der örtlichen Zuständigkeit vergleiche die Ausführungen zu den zuständigen Gerichten in diesem Länderbericht.

Weitere Informationen zur österreichischen Umsetzung des Bagatellverfahrens finden Sie im europäischen Justizportal.

Ein eigenständiges Bagatellverfahren nach österreichischem Zivilverfahrensrecht besteht hingegen nicht.

Germany Trade & Invest (Stand: Mai 2024)

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