Portal 21 Tschechische Republik
Gerichts-/Anwaltsgebühren
24.07.2018
Germany Trade & Invest (Stand: 24.7.2018)
Rechtliche Grundlage für Gerichtsgebühren in Tschechien ist das tschechische Gerichtsgebührengesetz (Zákon o soudních poplatcích, Gesetz Nr.--Nummer 549/1991 Sb., zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 293/2013 Sb.). Die Gerichtsgebühr ist mit der Klageerhebung zu zahlen und wird wie folgt ermittelt:
- Bei Klagen auf Geldforderungen mit einem Streitwert von 20.000 Kč (ca. 776 Euro) beträgt die Gerichtsgebühr 1.000 Kč (ca. 38 Euro);
- Bei Klagen auf Geldforderungen mit einem Streitwert zwischen 20.000 Kč und 40.000.000 Kč (ca. 1.552.811 Euro) beträgt die Gerichtsgebühr 5 % vom jeweiligen Streitwert;
- Bei Klagen auf Geldforderungen mit einem Streitwert von mehr als 40.000.000 Kč beträgt die Gerichtsgebühr 2.000.000 Kč (ca. 77.640 Euro) + 1 % von dem Betrag, der über den Grenzbetrag von 40.000.000 Kč hinausgeht. Die Ermittlung der Gerichtsgebühr auf diesem Weg wird jedoch ab einem Streitwert von 250.000.000 Kč (ca. 9.705.073 Euro) gedeckelt, das heißt, dass die höchste Gerichtsgebühr für Geldforderungen 2.000.000 Kč + 1% von 210.000.000 Kč beträgt.
In begründeten Fällen (wirtschaftliche Notlage usw.--und so weiter) kann im Rahmen der staatlichen Prozesskostenhilfe das Gericht auf Antrag Befreiung von der Gebührenpflicht gewähren (§§ 30, 138 der tschechischen Zivilprozessordnung, Občanský soudní řád, Gesetz Nr. 99/1963 Sb., zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 293/2013 Sb.)
In der Tschechischen Republik besteht Anwaltszwang nur in einigen wenigen Verfahrensarten, und zwar in privatrechtlichen Revisionsverfahren, in verwaltungsrechtlichen Sachen sowie vor dem Verfassungsgericht in Brünn. Die tschechische Rechtsanwaltschaft ist gut organisiert und durch das tschechische Rechtsanwaltsgesetz (Gesetz Nr. 85/1996 Sb., Zákon o advokacii, zuletzt geändert durch Gesetz Nr. 303/2013 Sb.) geregelt.
Die Anwaltsgebühren bestimmen sich nach den Erlassen des Justizministeriums Nr. 177/1996 sowie Nr. 484/2000 (jeweils zuletzt geändert durch Erlass Nr. 276/2006, deutsche Übersetzung).
Bei der Suche nach Rechtsanwälten in Tschechien steht Ihnen auf der Internetseite von Germany Trade & Invest, Bereich Recht, in der Rubrik „Anwälte im Ausland“ eine Datenbank zur Verfügung, mit deren Hilfe ein geeigneter Rechtsanwalt ausfindig gemacht werden kann.
Germany Trade & Invest (Stand: 34.7.2018)