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Rahmenbedingungen

Der Marktzugang ist nur für Fahrzeuge offen, die den Emissions- und Sicherheitsstandards der Vereinigten Staaten von Amerika entsprechen.

Von Heiko Stumpf | San Francisco

Neben den regulären Zöllen beeinflussen eine Vielzahl nicht tarifärer Handelshemmnisse den Marktzugang für ausländische Fahrzeughersteller in den USA. Diese resultieren aus abweichenden Umwelt- und Sicherheitsstandards sowie komplexen Importvorschriften.

Die Environmental Protection Agency (EPA) legt Emissionsgrenzwerte fest, die von europäischen Standards abweichen. Kalifornien nimmt dabei eine Sonderrolle ein und kann eigene, strengere Abgasgrenzwerte festsetzen, als es das Bundesrecht vorsieht. Diese Regelungen werden oft von weiteren Bundesstaaten übernommen, was faktisch zu einem zweigeteilten Markt in den USA führt.

Technische und sicherheitsrelevante Vorschriften

Auch die Sicherheitsstandards für Fahrzeuge weichen von internationalen Normen ab. Die Federal Motor Vehicle Safety Standards (FMVSS), die von der National Highway Traffic Safety Administration (NHTSA) festgelegt werden, enthalten spezifische Anforderungen etwa für Beleuchtung, Außenspiegel, Scheibenwischer, Sicherheitsgurte und Crashtests. Dadurch können Fahrzeuge, die in anderen Märkten verkauft werden, nicht ohne technische Anpassungen in die USA importiert werden.

Bei der Einfuhr gelten unterschiedliche Vorschriften, je nachdem, ob ein Fahrzeug als "conforming" (US-Normen entsprechend) oder "non-conforming" (nicht den US-Normen entsprechend) eingestuft wird. Nichtkonforme Fahrzeuge müssen vor der Zulassung umgerüstet werden, was den Import erheblich verteuern kann. Insgesamt sind sieben Behörden für die Regulierung von Autoimporten zuständig, darunter die EPA, das Department of Transportation (DOT), die Zollbehörde Customs and Border Protection (CBP) und die Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS).

Strenge Anforderungen im Freihandelsabkommen USMCA

Das 2020 in Kraft getretene United-States-Mexico-Canada-Agreement (USMCA) ersetzt das Vorgängerabkommen NAFTA und ermöglicht es Unternehmen, zollfrei von Mexiko und Kanada in die USA zu exportieren – allerdings nur, wenn sie die strengen Ursprungsregeln des Abkommens erfüllen. Durch NAFTA und später USMCA entwickelte sich eine eng vernetzte und hochintegrierte Wertschöpfungskette in der nordamerikanischen Automobilbranche.

Der vorgeschriebene regionale Wertschöpfungsanteil für Fahrzeuge im Rahmen des USMCA stieg 2025 von 62,5 Prozent auf 75 Prozent, sodass Automobilhersteller einen höheren Anteil ihrer Bauteile aus Nordamerika beziehen müssen, um zollfrei exportieren zu können. Gleichzeitig gelten strengere Ursprungsregeln für Stahl und Aluminium, wonach ein erheblicher Anteil dieser Materialien aus den USA, Kanada oder Mexiko stammen muss.

Darüber hinaus verlangt das USMCA, dass 40 bis 45 Prozent der Autoteile von Arbeitnehmern gefertigt werden, die mindestens 16 US-Dollar pro Stunde verdienen – eine Regelung, die insbesondere die Produktion im Niedriglohnland Mexiko beeinflusst.

Germany Trade & Invest stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nicht tarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

Informationen zu technischen Standards und Normen sind bei dem American National Standards Institute erhältlich. Auskünfte über Zoll- und Einfuhrverfahren erteilt zudem die Zollbehörde U.S. Customs and Border Protection.

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