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Gesetzesentwurf zur Nachhaltigkeit in der New Yorker-Modebranche
Am 7. Januar 2022 ist im Bundesstaat New York ein Gesetzesentwurf (Fashion Act) zur Nachhaltigkeit in der Modebranche eingebracht worden.
14.02.2022
Von Jan Sebisch | Bonn
Der Anwendungsbereich des Gesetzesentwurfs (Fashion Sustainability and Social Accountability Act beziehungsweise Fashion Act) erstreckt sich auf Modeeinzelhändler (fashion retail sellers) und Modehersteller (fashion manufacturers), die im Bundesstaat New York geschäftlich tätig sind und jährliche globale Bruttoeinnahmen von über 100 Millionen US-Dollar erzielen. Als Modeeinzelhändler und -hersteller gelten Unternehmen, die hauptsächlich Bekleidungsartikel oder Schuhe verkaufen und in ihrer staatlichen Steuererklärung als Haupttätigkeit retail trade oder manufacturing angeben. Geschäftlich tätig (doing business) wird ein Unternehmen im US-Bundestaat New York, wenn es sich im Bundestaat aktiv an Transaktionen zum Zweck eines finanziellen Gewinns beteiligt.
Der Fashion Act sieht verschiedene Verpflichtungen für die betroffenen Unternehmen vor. Betroffene Unternehmen müssten unter anderem 50 Prozent ihrer Lieferkette offenlegen sowie einen sozialen und ökologischen Nachhaltigkeitsbericht erstellen. Die Nichteinhaltung der Anforderungen des Fashion Act könnte dann zu Geldstrafen führen.
Insofern der Fashion Act tatsächlich verabschiedet werden sollte, wäre der Bundesstaat New York der erste Bundesstaat in den Vereinigten Staaten, der von Modeeinzelhändlern und -herstellern eine umfassende Offenlegung ihre Lieferkette sowie ihre ökologischen und sozialen Richtlinien verlangt.
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