Zollmeldung USA Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend
USA - Anträge auf Ausnahmen von den Strafzöllen auf Stahl und Aluminium
23.03.2018
Bonn (GTAI) – Präsident Donald Trump hatte mit den Proklamationen 9704 und 9705 vom 8. März Strafzölle auf Stahl- und Aluminiumprodukte von 25 % und 10 % verhängt (siehe Meldung vom 9. März 2018). Die Zölle gelten seit dem 23.März 2018. Gleichzeitig hat er dem Handelsminister jedoch die Möglichkeit eingeräumt, für Produkte, die in den USA nicht in ausreichender Menge oder Qualität hergestellt werden, oder wenn andere Gründe der nationalen Sicherheit dafür sprechen, Ausnahmen von den Strafzöllen zu gewähren.
Das US-Handelsministerium (Department of Commerce) hat nun im Gesetzblatt vom 19. März 2018 dazu einen vorläufigen Erlass (interim final rule) veröffentlicht, der das Verfahren für Anträge auf solche produktspezifischen Ausnahmen von den Strafzöllen auf Stahl- und Aluminiumprodukte regelt (exclusion requests). Darüber hinaus ist das Verfahren für den Fall geregelt, dass Unternehmen gegen Anträge auf die Gewährung produktspezifischer Ausnahmen Widerspruch einlegen wollen (objections). Betroffene Unternehmen können die Verfahren seit dem 19. März 2018 nutzen.
Im Einzelnen definiert der Erlass
die Voraussetzungen unter denen Unternehmen Ausnahmen für bestimmte Produkte beantragen oder Einspruch einlegen können
den Ablauf des Verfahrens
die Vordrucke, die Unternehmen verwenden müssen, um Ausnahmen zu beantragen oder Widerspruch gegen einen Antrag einzulegen
die Frist innerhalb derer Anträge auf Ausnahmen eingereicht werden müssen und Widerspruch eingelegt werden muss
Verantwortliche Behörde für die Umsetzung und Bearbeitung der Verfahren ist das Bureau of Industry and Security (BIS).
Anträge auf Ausnahmen ebenso wie Einwände dagegen können ausschließlich inländische Personen oder Unternehmen stellen, die betroffene Stahl- oder Aluminiumprodukte gewerblich nutzen, beispielsweise für die Herstellung anderer Produkte, oder die als Lieferanten betroffener Produkte auftreten. Antragsteller müssen hinreichend begründen, aus welchen Gründen eine Ausnahme gewährt werden soll oder Widerspruch eingelegt wird. Widerspruch ist nur innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung des Antrags auf Ausnahme möglich.
Für die Antragsstellung an das BIS ist das Federal rulemaking portal zu nutzen.
Der vorläufige Erlass vom 19. März 2018 ergänzt die „National Security Industrial Base Regulations“ in der Gesetzessammlung „Code of Federal Regulations“ (15 CFR Part 705) um zwei Nachträge. (BS)