Zollmeldung USA Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend
USA - Ausnahmen von den Zusatzzöllen für Produkte aus China
10.07.2018
Bonn (GTAI) – Der US-Handelsbeauftragte Robert Lighthizer hat die Handelsgemeinschaft in einer Pressemitteilung am 6. Juli 2018 zum Antragsverfahren für Ausnahmen von den Zusatzzöllen auf Waren mit Ursprung in China informiert. Gleichzeitig traten die Zusatzzölle in Höhe von 25 Prozent für 818 Produkte in Kraft.
Die Pressemitteilung ist verlinkt mit dem Text einer offiziellen Mitteilung, in der das Antragsverfahren detailliert dargestellt ist. Die offizielle Mitteilung wird in Kürze im US-Gesetzblatt Federal Register erscheinen.
Der Handelsbeauftragte wird bei der Entscheidung für oder gegen eine Ausnahme abwägen, ob das betreffende Produkt auch aus einem anderen Land als China erhältlich ist, ob die Zusatzzölle dem Antragsteller erheblichen wirtschaftlichen Schaden zufügen würden und ob das Produkt strategisch bedeutsam oder beispielsweise für das Industrieprogramm „Made in China 2025“ von Bedeutung wäre.
Nach Veröffentlichung jedes Antrages sollen der Öffentlichkeit 14 Tage Zeit eingeräumt werden, darauf zu reagieren. Danach haben betroffene Personen sieben Tage Zeit, auf diese Reaktionen zu antworten.
Ausnahmen haben eine Gültigkeit von einem Jahr ab Veröffentlichung im Gesetzblatt und werden rückwirkend ab dem 6. Juli 2018 gelten. Da die Ausnahmen auf Produktbasis gewährt werden (anzugeben ist jeweils die zehnstellige Unterposition des US Zolltarifs HTSUS), werden sie für alle Importe des jeweiligen Produktes gelten, unabhängig davon, ob der Antrag auf Ausnahmeregelung vom Importeur selbst oder einer anderen Person gestellt wurde. Anträge können nur von US-Interessenvertretern gestellt werden. (BS)