Zollmeldung USA Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend
USA - Neuester Stand der obligatorischen Einführung des elektronischen Abfertigungssystems ACE
16.02.2016
Bonn (gtai) – Die Zollbehörde U.S. Customs and Border Protection hat aktuelle Zeitvorgaben für die obligatorische Nutzung des "Automated Commercial Environment" veröffentlicht:
Ab dem 28.2.2016 wird das Vorgängersystem "Automated Commercial System" (ACS) schrittweise stillgelegt werden. Für Einfuhrvorgänge, die schon im ACE abgewickelt werden können, wird ab diesem Zeitpunkt nur noch eingeschränkter technischer Kundensupport angeboten, ACS wird nur noch während der Hauptgeschäftszeiten aufrechterhalten. Einfuhrvorgängen, die im ACE eingehen, wird Priorität vor entsprechenden ACS Vorgängen gewährt.
Ab dem 31.3.2016 muss die Übermittlung der Zollanmeldung für kommerzielle Wareneinfuhren (Entry Summary), Einfuhren von Waren, die Antidumping- oder Ausgleichszöllen unterliegen, nicht kommerzielle Wareneinfuhren (mit einem Warenwert von unter 2.500 US$), vorübergehende Einfuhren und zollpflichtige Wareneinfuhren im Auftrag der Regierung (insbesondere "Defense Contract Administration Service Region") via ACE bearbeitet werden. Gleiches gilt für die elektronische Freigabe von Waren und damit verbundene Übermittlung der Zollanmeldung mit von dem Animal and Plant Health Inspection Service (APHIS) und der National HighwayTraffic Safety Administration (NHTSA) geforderten Angaben, sofern diese Vorgänge nicht mit Vorgaben weiterer Partnerbehörden gekoppelt sind.
Ab dem 28.5.2016 müssen die elektronische Freigabe von kommerziellen Wareneinfuhren (auch von Waren, die Antidumping- oder Ausgleichszöllen unterliegen), nicht kommerziellen Wareneinfuhren (mit einem Warenwert von unter 2.500 US$), vorübergehenden Einfuhren und zollpflichtigen Wareneinfuhren im Auftrag der Regierung via ACE bearbeitet werden. Beinhaltet sind auch Einfuhren mit von dem APHIS geforderten Angaben zum Lacey Act (Produkte aus Holz), sofern diese nicht mit Vorgaben weiterer Partnerbehörden gekoppelt sind. Ferner ist für die elektronische Freigabe und Übermittlung der Zollanmeldung bei der Verbringung von Waren in eine Freizone sowie für Wareneinfuhren, zu denen Angaben aufgrund von Anforderungen der NHTSA ohne Angaben weiterer Partnerbehörden gefordert sind, die Nutzung von ACE ab dem 28.5.2016 obligatorisch.
Die obligatorische Nutzung des ACE für weitere Einfuhrvorgänge wie zum Beispiel elektronische Freigabe von Waren und damit verbundene Übermittlung der Einfuhranmeldung für Waren, die Quoten- und Visaregelungen unterliegen, ist ab Sommer 2016 geplant. Genaue Termine hierfür wird die CBP noch bekannt geben.
Quelle: U.S. Customs and Border Protection