Zollmeldung USA Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend
USA - Schutzmaßnahmen bei Solarmodulen und Solarzellen
09.02.2018
Bonn (GTAI) – Präsident Donald Trump hat mit Proklamation 9693 vom 23. Januar 2018 für einen Zeitraum von vier Jahren Schutzzölle auf Solarmodule und – zellen sowie Teile, Batterien und Generatoren verhängt. Die Maßnahme gilt seit dem 7. Februar 2018. Betroffen sind Produkte der Positionen 8541.40.60, 8501.31.80, 8501.61 und 8507.20.80 des US-Zolltarifs aus sämtlichen WTO-Staaten. Ausnahmen gelten für einige WTO-Staaten, denen die USA den Status von Entwicklungsländern einräumen sowie für einige Entwicklungsländer, die keine Mitgliedstaaten der WTO sind.
Die Höhe der Schutzzölle beträgt
- im ersten Jahr 30 %
- im zweiten Jahr 25 %
- im dritten Jahr 20 %
- im vierten Jahr 15 %
Bei Solarzellen sind die ersten 2,5 Gigawatt je Jahr von den Schutzzöllen ausgenommen (tariff-rate quota).
Der Maßnahme war eine Untersuchung der Internationalen Handelskommission (United States International Trade Commission - ITC) vorausgegangen. Die Kommission hatte einen starken Anstieg von Importen der genannten Produkte festgestellt und entschieden, dass eine ernsthafte Bedrohung betroffener US-Hersteller vorliege. Einen entsprechenden Bericht hatte die ITC dem Präsidenten bereits im November 2017 vorgelegt. (BS)