Zollbericht USA Zolltarif, Einfuhrzoll
USA verhängen Zölle auf Waren aus Mexiko
Ab dem 4. März 2025 wird ein Einfuhrzoll von 25 Prozent auf Importe aus Mexiko erhoben.
04.03.2025
Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn
Die einmonatige Aussetzung der zusätzlichen Zölle wird beendet. Ab dem 4. März 2025 werden alle mexikanischen Waren bei der Einfuhr in die USA auf unbestimmte Zeit mit zusätzlichen Wertzöllen von 25 Prozent belegt. Dies hat Präsident Donald Trump am 2. März 2025 unter Berufung auf den International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) mit einer entsprechenden Durchführungsverordnung angeordnet. Die entsprechende Durchführungsverordnung wird am 6. März 2025 im Federal Register veröffentlicht. Bisher hat das Department of Homeland Security der U.S. Customs and Border Protection folgende Mitteilung herausgegeben: Notice of Implementation of Additional Duties on Products of Mexico. Diese Notice sieht die folgenden Änderungen vor:
Zusätzliche Zölle in Höhe von 25 Prozent
Um die durch die Executive Order 14194, geändert durch E.O. 14198, angekündigten Zollsätze umzusetzen, wird Unterkapitel III des Kapitels 99 des Harmonized Tariff Schedule of the United States (HTSUS) gemäß des Anhangs (Annex) der oben genannten Notice bzw. Durchführungsverordnung geändert.
Auf mexikanische Waren wird der in HTSUS-Position 9903.01.01 vorgesehene zusätzliche Wertzollsatz erhoben. Dieser Zoll wird zusätzlich zu allen bestehenden (Antidumping-)Zöllen, Gebühren und Abgaben erhoben, die bereits für die jeweilige importierte Ware gelten. Betroffen sind Waren aus Mexiko gemäß Part 102 - Rules of Origin des Code of Federal Regulations sowie Waren, für die Mexiko das letzte Land der letzten wesentlichen Bearbeitung vor der Einfuhr in die USA war.
Der in der neuen HTSUS-Position 9903.01.01 festgelegte zusätzliche Wertzoll gilt auch für mexikanische Waren, die gemäß der allgemeinen Anmerkung 3 (c) (i) zum HTSUS eine besondere zolltarifliche Behandlung erhalten und für die nach Unterkapitel II zu Kapitel 99 vorübergehende Zollbefreiungen oder Zollermäßigungen gewährt werden können (siehe Spalte "Special").
HTSUS-Position | Beschreibung | Zollsatz "General" | Zollsatz "Special" |
---|---|---|---|
9903.01.01 | Mexikanische Waren, ausgenommen Waren der HTSUS-Positionen 9903.01.02 und 9903.01.03 | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 25 Prozent | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition + 25 Prozent |
9903.01.02 | Mexikanische Waren, die von 50 U.S.C. 1702 (b) (2) erfasst sind | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition |
9903.01.03 | Mexikanische Waren, die von 50 U.S.C. 1702 (b) (3) erfasst sind | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition | Zollsatz gemäß der geltenden Unterposition |
Spezifische Regelungen für Rückwaren
Die zusätzlichen Zölle gemäß Position 9903.01.01 gelten nicht für Waren, für die die Einfuhr ordnungsgemäß unter einer Bestimmung von Kapitel 98 des Zolltarifs (Rückwarenregelung) gemäß den geltenden Vorschriften der U.S. Customs and Border Protection (CBP) geltend gemacht wird, außer für Waren der Positionen 9802.00.80, 9802.00.40, 9802.00.50 und 9802.00.60.
Spezifische Regelungen für Veredelungswaren
Für die Unterpositionen 9802.00.40, 9802.00.50 und 9802.00.60 gelten die Zusatzzölle für den Wert der (in Mexiko) durchgeführten Reparaturen, Änderungen oder Bearbeitungen, wie in der entsprechenden Unterposition beschrieben. Für Position 9802.00.80 gelten die Zusatzzölle für den Wert der im Ausland (in Mexiko) montierten Ware, abzüglich der Kosten oder des Wertes solcher Erzeugnisse der Vereinigten Staaten, in der entsprechenden Unterposition beschrieben.
Ausnahmen für bestimmte Spenden und Informationsmaterial
Von den Zusatzzöllen sind alle Waren ausgeschlossen, die von 50 U.S.C. 1702 (b) umfasst werden. Eingeführte Waren aus Mexiko, die unter 50 U.S.C. 1702 (b) fallen, müssen unter der neuen HTSUS-Position 9903.01.02 oder 9903.01.03 angemeldet und eingeführt werden. Die neue HTSUS-Position 9903.01.02 umfasst insbesondere die von 50 U.S.C. 1702 (b) (2) erfassten Waren, wie etwa bestimmte Spenden. Die neue HTSUS-Position 9903.01.03 dagegen die von 50 U.S.C. 1702 (b) (3) erfassten Waren, wie etwa Informationsmaterial.
Zeitpunkt der Einfuhr ist entscheidend
Waren, die am bzw. nach dem 4. März 2025 um bzw. ab 00:01 EST (Eastern Standard Time) zum freien Verkehr abgewickelt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, unterliegen dem zusätzlichen Einfuhrzollsatz gemäß des Anhangs der Notice bzw. Durchführungsverordnung.
De minimis-Behandlung für bestimmte Güter weiterhin möglich
Mit der Notice bzw. Durchführungsverordnung wird die mit der E.O. 14194 eingeführte Aussetzung der "de-minimis-Behandlung" gemäß 19 U.S.C. 1321 geändert. Demnach können Waren der HTSUS-Position 9903.01.01 weiterhin von der de minimis-Behandlung profitieren. Sendungen im Wert von 800 US-Dollar oder weniger können weiterhin zollfrei eingeführt werden. Die Aufhebung der "de-minimis-Aussetzung" gilt jedoch nur so lange, bis angemessene Durchsetzungssysteme vorhanden sind, um die Zolleinnahmen für diese Sendungen vollständig und zügig zu verarbeiten und einzuziehen.
Quellen und weitere Informationen:
- Notice of Implementation of Additional Duties on Products of Mexico Pursuant to the President’s Executive Order 14194, Imposing Duties to Address the Situation At Our Southern Border (E.O. zur Änderung der E.O. 14194 und 14198)
- Fact Sheet: President Donald J. Trump proceeds with tariffs on Imports from Canada and Mexico (March 3, 2025)
- Durchführungsverordnung zur Änderung der E.O. 14194: Executive Order 14198 of February 3, 2025, Federal Register Vol. 90, No. 26, February 10, 2025, "Progress on the situation at our southern border"
- Durchführungsverordnung: Executive Order 14194 of February 1, 2025, Federal Register Vol. 90, No. 25, February 7, 2025, "Imposing Duties To Address the Situation at Our Southern Border"
- Fact Sheet: President Donald J. Trump imposes tariffs on imports from Canada, Mexico and China (February 1, 2025)
- Durchführungsverordnung: Executive Order 14156, January 20 2025: "Declaring a National Energy Emergency."