Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Zollbericht USA Zolltarif, Einfuhrzoll

USA wollen bei De-Minimis Sendungen hart durchgreifen

Die US-Regierung hat verschiedene Maßnahmen gegen den Missbrauch der 800 Dollar-Freigrenze für Kleinsendungen angekündigt.

Von Susanne Scholl | Bonn

Die US-Regierung hat in einem aktuellen Merkblatt umfangreiche Maßnahmen gegen den steigenden Missbrauch der 800 Dollar-Freigrenze bei Paket- und Kuriersendungen angekündigt.

Vor allem will sie beispielsweise dagegen vorgehen, dass Einfuhren chinesischer Produkte, die Schutzzöllen nach Abschnitt 302 des "Trade Act of 1974" unterliegen, als Kleinsendungen innerhalb der sogenannten "De-Minimis"-Ausnahmeregelung eingeführt und auf diese Weise die Zölle umgangen werden. Ferner sollen die Maßnahmen unter anderem auf Stahl- und Aluminiumprodukte abzielen, die ebenfalls Schutzzöllen unterliegen (Abschnitt 232 des "Trade Expansion Act of 1962"). Darüber hinaus sollen die Maßnahmen weitere sensible Produkte treffen, gegen die die Regierung Schutzmaßnahmen erlassen hat. 

Genauere Prüfung zum Schutz der Verbraucher

Diese Sendungen sollen künftig wesentlich genauer geprüft werden. Beispielsweise soll die Zollbehörde Customs and Border Protection (CBP) anlässlich der Zollabfertigung künftig zusätzliche Daten, etwa die zehnstellige Unterposition des US-Zolltarifs, verlangen. Ferner soll die CBP genauere Informationen über die Person verlangen, in deren Namen die Ausnahmeregelung eingefordert wird. Hierzu will die Regierung in nächster Zeit Regelungsvorschläge veröffentlichen und zügig umsetzen. 

Ferner plant die Verbraucherschutzbehörde Consumer Product Safety Commission (CPSC), eine endgültige Regelung vorzulegen, die von Importeuren von Konsumgütern verlangt, Konformitätsbescheinigungen (Certificates of Compliance - CoC) zum Zeitpunkt der Einfuhr elektronisch bei der CBP und CPSC einzureichen. Dies soll auch für  De-Minimis-Sendungen gelten.

Darüber hinaus appelliert die Biden-Administration an den Kongress, zügig an Gesetzesvorschlägen zu arbeiten, um die Reform der De-Minimis-Ausnahmeregelung voranzutreiben.    

Zollbehörde stellt zunehmend Missbrauch fest

Die sogenannte "De-Minimis"-Ausnahmeregelung ermöglicht die Einfuhr von Warensendungen mit einem Wert unter 800 US$ in einem vereinfachten Abfertigungsverfahren ohne genauere Prüfung durch die Zollbehörde. Die Regelung wurde in der Vergangenheit aus Sicht der Zollbehörde zunehmend missbraucht, um sensible Produkte wie Textilien und Bekleidung, Vorprodukte für die Herstellung von Drogen oder Produkte, die Schutzzöllen unterliegen, in die USA einzuführen. Einfuhrverbote und -beschränkungen sowie zusätzliche Zölle zum Schutz der Wirtschaft wurden auf diese Weise umgangen.       

Weitere Informationen:

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.