Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

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Wirtschaftsrecht in Usbekistan

Usbekistan erleichtert den Markteintritt durch niedrige Steuern, Investitionsanreize und eine digitale Verwaltung. Ein erster rechtlicher Überblick.

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Das usbekische Investitions- und Gesellschaftsrecht hat kaum Beschränkungen für ausländische Investoren. Zudem soll durch das Prinzip des "One-Stop-Shops" den Unternehmen der Zugang zum Markt erleichtert werden: Wichtige bürokratische Schritte können online über das e-Gov-Portal (my.gov.uz) durchgeführt werden.

Was ist bei Investitionen zu beachten?

In der usbekischen Verfassung (O'zbekiston Respublikasi Konstitutsiyasi) ist bereits vorgesehen, dass der Staat ein günstiges Investitions- und Geschäftsklima schafft. Sie gewährt Unternehmen das Recht, jede Tätigkeit auszuüben. Darüber hinaus wird der freie Waren- und Dienstleistungsverkehr garantiert. Das Gesetz über Investitionen und Investitionstätigkeit regelt die allgemeinen Grundsätze der ausländischen Investitionstätigkeit. Im Rahmen dieses Gesetzes kann der Staat Investoren folgende Unterstützung gewähren:

  • Übertragung von staatlichem Eigentum oder Eigentumsrechten daran zu einem günstigen oder Null-Rückkaufswert;
  • Gewährung von Steuer- und Zahlungserleichterungen;
  • Subventionierung von Darlehenszinsen;
  • Zollbefreiung.

Die Vergünstigungen werden in Abhängigkeit von bestimmten Faktoren wie Investitionsvolumen, Wirtschaftssektoren und Standort gewährt. Gleichzeitig ist es verboten, Vergünstigungen zu gewähren, wenn diese zu einer marktbeherrschenden Stellung des Investors führen könnten.

Zudem werden die Rechte ausländischer Investoren durch die nationale Gesetzgebung und internationale Abkommen, wie dem Investitionsschutzvertrag zwischen Deutschland und Usbekistan, geschützt. Ein ausländischer Investor hat das Recht, Umfang, Art und Richtung seiner Investition selbst zu bestimmen. Erwirtschaftete Gewinne können frei in das Heimatland transferiert werden. Darüber hinaus besteht eine Investitionsschutzgarantie gegen zukünftige Gesetzesänderungen, die die Rahmenbedingungen rückwirkend verschlechtern würden.

Im Streitfall kann ein nationales Gericht oder ein (internationales) Schiedsgericht eingeschaltet werden. Daneben gibt es die Möglichkeit der Streitbeilegung durch Güteverhandlungen, Mediationsverfahren und die Inanspruchnahme eines Handelsgerichts, wenn die vorgenannten Maßnahmen erfolglos geblieben sind.

Als Ansprechpartner vor Ort stehen die usbekische Investitionsagentur sowie die Delegation der deutschen Wirtschaft in Usbekistan (AHK Usbekistan) zur Verfügung.

Welche Steuern sind zu zahlen?

Steuersätze werden nicht im Steuergesetzbuch selbst, sondern jährlich durch Präsidialerlass festgelegt. Darüber hinaus legt die Steuerverwaltung verschiedene Listen und Verzeichnisse fest, die für die Berechnung der Steuern erforderlich sind. Für die Jahre 2024 bis 2026 gelten folgende Steuersätze:

SteuerartSteuersatz (in Prozent)
Umsatzsteuer4 (Allgemein)
1 bis 25 (variiert nach Art des Unternehmens)
Mehrwertsteuer12
Quellensteuerzwischen 5 und 12 (abhängig von der steuerlichen Ansässigkeit)
Körperschaftsteuer15 (Allgemein)
20 (bestimmte Branchen)
Einkommensteuer12
Sozialversicherung12

Die Steuern werden für ansässige Unternehmen auf ihr weltweites Einkommen erhoben und für nicht-ansässige Unternehmen auf das Einkommen aus einer Tätigkeit beziehungsweise Quellen (Dividenden, Lizenzen, Zinsen) auf dem Gebiet der Republik Usbekistan.

Darüber hinaus besteht zwischen Deutschland und Usbekistan ein Doppelbesteuerungsabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern und des Vermögens. Dadurch kann beispielsweise die doppelte Besteuerung von Einkommen vermieden oder reduziert werden.

Für die Kommunikation mit den Steuerbehörden im Zusammenhang mit Steuerfragen für juristische und natürliche Personen steht die Online-Plattform my.soliq.uz zur Verfügung.

Welche Gesellschaftsformen gibt es?

Das usbekische Gesellschaftsrecht kennt die gängigen Unternehmensformen wie:

  • Aktiengesellschaft
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • Offene Handelsgesellschaft und Kommanditgesellschaft
  • Repräsentanzen und Filialen (keine juristischen Personen).

Dabei ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung die beliebteste Rechtsform sowohl bei ausländischen Investoren als auch bei einheimischen Unternehmen. Die Gesellschaftsform bietet verschiedene Vorteile wie beispielsweise geringe Anforderungen an die Einreichung der Dokumente und das Fehlen eines obligatorischen gesetzlichen Stammkapitals. Für die Tätigkeit in bestimmten Branchen ist allerdings eine Lizenz notwendig. Dazu zählen unter anderem das Gesundheits- und Transportwesen. Auch für Lieferung und Erzeugung von Elektrizität benötigt man eine Erlaubnis.

Zudem haben ausländische Unternehmen die Möglichkeit eine Repräsentanz oder eine Filiale zu eröffnen. Die Repräsentanz ist insbesondere für die Geschäftsanbahnung geeignet, da Repräsentanzen keine geschäftliche Tätigkeit ausüben dürfen. Die Filiale kann hingegen die gesamte oder einen Teil der Tätigkeit der Muttergesellschaft ausüben - auch Tätigkeiten, die auf Gewinnerzielung gerichtet sind.

Die Registrierung kann über das e-Gov-Portal oder persönlich vorgenommen werden.

Wie entsende ich nach Usbekistan?

Für die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer oder auch die Entsendung nach Usbekistan ist eine Genehmigung der örtlichen Migrationsbehörde erforderlich. Der Arbeitgeber muss persönlich oder über das e-Gov-Portal bei der Behörde vorstellig werden. Die Genehmigung wird für ein Jahr erteilt. Von der Arbeitserlaubnispflicht ausgenommen sind beispielsweise ausländische Staatsangehörige, die Investitionen in einer bestimmten Höhe getätigt haben, sowie Unternehmensgründer oder Geschäftsführer die an Joint Ventures beteiligt sind.

Deutsche Staatsangehörige dürfen sich bis zu 30 Tage visumsfrei in Usbekistan aufhalten. Weitere Informationen zu aktuellen Einreisebestimmungen bietet die usbekische Botschaft in Berlin an.

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