Recht kompakt | Vereinigte Arabische Emirate | Sicherungsmittel
VAE: Sicherungsmittel
Einen ersten Überblick über gängige Sicherungsmittel im Vertragsrecht der VAE erhalten Sie hier.
19.04.2024
Von Jakob Kemmer, Sherif Rohayem, Niko Sievert, Sven Klaiber
Ist der Kaufpreis nicht gestundet beziehungsweise keine Ratenzahlung vereinbart, steht dem Verkäufer bis zur vollständigen Zahlung gemäß Artikel 414 Zivilgesetzbuch ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht am verkauften Gegenstand zu.
Artikel 416 Zivilgesetzbuch gibt dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht der Kaufsache bis zur Zahlung einer Art Ersatzanspruch des Verkäufers für Aufwendungen, die der Käufer in gutem Glauben für eine Sache getätigt hat, die jedoch vertraglich rückabgewickelt und dem Verkäufer zurückzugeben ist.
Der generell mögliche Eigentumsvorbehalt bietet allerdings nur einen bedingten Sicherungsschutz, da er bei gutgläubigem Erwerb der Ware durch einen Dritten oder durch Verarbeitung/Vermischung grundsätzlich erlischt.
Die Artikel 1399 ff. Zivilgesetzbuch regeln weiter verschiedene Grundpfandrechte, wie beispielsweise Hypothek und Grundschuld. Dadurch erwirbt der Gläubiger ein dingliches Recht an einem Grundstück, das ihm bei der Befriedigung seiner Forderung aus dem Erlös des Grundstücks Vorrang vor den ihm im Rang nachfolgenden Gläubigern einräumt.