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Rechtsbericht Vereinigte Arabische Emirate Öffentliches Recht

Vereinigte Arabische Emirate führen Emissionshandel ein

Die Vereinigten Arabischen Emirate wollen bis zum Jahr 2050 klimaneutral werden. Um dieses Ziel zu erreichen, setzen die Emirate auf den Emissionshandel.

Von Sherif Rohayem | Bonn

Ende Dezember ist in den Vereinigten Arabischen Emiraten die Kabinett-Resolution Nummer 67 über das nationale Register für Emissionshandel (Resolution Nr. 67) in Kraft getreten. Resolution Nr. 67 ergänzt das Bundesdekret Nummer 11 über die Reduzierung der Effekte des Klimawandels (Bundesdekret Nr. 11), das im Mai 2025 in Kraft treten wird. Während Bundesdekret Nr. 11 auf allgemeine Weise die Ziele zur Reduzierung der Effekte des Klimawandels festlegt, geht es bei Resolution Nr. 67 um ein konkretes Mittel zur Erreichung dieser Ziele – und zwar um die Bepreisung von Treibhausgas-Emissionen.

Große Emittenten müssen Emissionen erfassen und dokumentieren

Unternehmen mit einem jährlichen Kohlendioxid/CO2-Ausstoß (direkt und indirekt) ab 500.000 Tonnen oder deren Äquivalent (große Emittenten) sind verpflichtet, ihre Emissionen zu messen und darüber zu dokumentieren (Artikel 4 Resolution Nr. 67). Große Emittenten müssen sich zudem in das nationale Register für Emissionshandel eintragen lassen. Dieses Register führt das emiratische Ministerium für Klimawandel und Umweltschutz (Artikel 5 Resolution Nr. 67). Unternehmen mit einem Ausstoß unter 500.000 Jahrestonnen CO2-Äquivalent können sich freiwillig registrieren lassen. Die Registrierung ist erforderlich, damit diese sogenannten Teilnehmer ihre Emissionsrechte veräußern können (Artikel 3 Ziffer 3 Resolution Nr. 67). Wenn sich Teilnehmer registrieren lassen, sind sie - wie große Emittenten - verpflichtet, ihre Emissionen zu messen und zu dokumentieren.

Bei den großen Emittenten kommen nur bestimmte Unternehmen aus energieintensiven Sektoren in Betracht. So geht aus dem Rechner der US-amerikanischen Agentur für Umweltschutz (U.S. Environmental Protection Agency) hervor, dass 500.000 Tonnen CO2-Äquivalent einem jährlichen Energiekonsum von 67.148 Haushalten entspricht.

Die Pflichten nach Artikel 4 Resolution Nr. 67 treffen auch Unternehmen, die ihren Sitz in einer Freizone haben - ebenso Unternehmen und Körperschaften des öffentlichen Rechtes. 

Resolution Nr. 67 könnte Weg für Cap and Trade-Mechanismus ebnen

Artikel 8 Ziffer 1 Resolution Nr. 67 bestimmt, dass große Emittenten Emissionsrechte erwerben können, um ihre Treibhausgas-Emissionen auszugleichen und klimaneutral zu werden. Dagegen haben Unternehmen mit einem Jahresausstoß von weniger als 500.000 Tonnen CO2-Äquivalent, also Teilnehmer, das Recht, ihre Emissionsrechte zu verkaufen (Artikel 8 Ziffer 2 Resolution Nr. 67).

Diese Vorschriften könnten den Weg für den aus der Europäischen Union bekannten Cap and Trade-Mechanismus ebnen: Nach diesem Mechanismus steht Unternehmen ein gewisses Kontingent an Treibhausgasemissionen zu. Wollen diese Unternehmen über das Kontingent hinaus emittieren, müssen sie dazu Rechte erwerben. Diese Emissionsrechte erhalten diejenigen Unternehmen, die ihr Verschmutzungskontingent nicht ausschöpfen.

Institutionen müssen noch geschaffen werden

Damit in den Vereinigten Arabischen Emiraten Emissionsrechte gehandelt werden können, bedarf es einiger regulatorischer und institutioneller Voraussetzungen. In regulatorischer Hinsicht steht nicht fest, ob die in Artikel 4 Resolution Nr. 67 festgelegten 500.000 Jahrestonnen CO2-Äquvalent kostenlos sind oder einen Preis haben, ebenfalls fehlt es an einem Zeitplan, der eine schrittweise Reduzierung dieser Obergrenzen in Höhe von 500.000 Jahrestonnen CO2-Äquvalent vorgibt. Denn nur durch die Reduzierung dieser Obergrenzen, verteuern sich Emissionsrechte und steigen Anreize, weniger Treibhausgas auszustoßen.

Was die institutionelle Dimension betrifft, so muss noch das nationale Register für Emissionshandel errichtet werden. Für dieses Register gelten die Vorgaben von Artikel 6 des Übereinkommen von Paris. Schließlich müssen auch Börsen geschaffen werden, auf denen Emissionsrechte ähnlich wie Wertpapiere gehandelt werden können.

Auch wenn das Gesetz bereits in Kraft getreten ist, haben Unternehmen, die in die Kategorie "große Emittenten" fallen, eine Schonfrist bis zum 28. Juni 2025.

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