Zollmeldung Vereinigtes Königreich Internationale Handelsabkommen
Handelsabkommen zwischen Vereinigtem Königreich und Australien
Das Handelsabkommen trat am 31. Mai 2023 in Kraft.
05.06.2023
Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn
Knapp drei Jahre nachdem die Verhandlungen aufgenommen wurden, tritt das Freihandelsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich (VK) und Australien in Kraft. Seit dem 31. Mai 2023 können britische und australische Unternehmen unter den Bedingungen des Abkommens Handel treiben.
Kein Roll-Over-Abkommen
Das Abkommen zwischen dem VK und Australien ist das erste Abkommen, welches vollständig neu ausgehandelt wurde. Ein Roll-Over war nicht möglich, da die Europäische Union (EU) derzeit noch über kein bilaterales Abkommen mit Australien verfügt.
Inhalt des Abkommens
Das Abkommen sieht unter anderem den Abbau von Einfuhrzöllen vor. Demnach können seit dem 31. Mai 2023 99 Prozent der australischen Waren zollfrei in das VK eingeführt werden. Im Gegenzug können 98 Prozent der britischen Warenexporte zollbefreit oder zollermäßigt in Australien eingeführt werden. Für einige Waren gilt eine gestaffelte Zollsenkung (zum Beispiel australisches Rindfleisch oder britischer Käse).
Das Freihandelsabkommen sieht neben dem Abbau von Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen auch weitere Kapitel vor. Wichtige Themen sind unter anderem:
- Dienstleistungen
- Investitionen
- digitaler Handel
- geistiges Eigentum
- kleinere und mittlere Unternehmen (KMU)
Weiterführende Informationen
- Pressemitteilung vom 31. Mai 2023 über das Inkrafttreten des Abkommens
- Pressemitteilung vom 16. Dezember 2021 über den Abschluss
- Weitere Dokumente zu den Verhandlungen und zum Abkommen
- Weitere Informationen aus Sicht Australiens