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Zollmeldung WTO E-Commerce

Weiterhin keine Zölle auf elektronische Übertragungen

Das Moratorium über Zölle auf elektronische Übertragungen konnte erneut verlängert werden. Zudem sollen die Gespräche im Rahmen des Arbeitsprogramms vertieft werden. 

Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

Auf der 12. Ministerkonferenz (MC12) beschlossen die Mitglieder erneut, das Arbeitsprogramm über den elektronischen Geschäftsverkehr auf der Grundlage des in WT/L/274 dargelegten Mandats und das Moratorium (on Customs Duties on Electronic Transmissions) bis zur nächsten Ministerkonferenz (MC) fortzusetzen. 

Demnach dürfen bis zur MC13 (in der Regel bis zum 31. Dezember 2023, bei Verschiebung der MC bis zum 31. März 2024) keinerlei Zölle auf elektronische Übertragungen, wie zum Beispiel Softwares, E-Mails, digitale Musik, Filme und Videospiele, erhoben werden.

Die Minister wollen zudem ihre Gespräche im Rahmen des Arbeitsprogramms unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen intensivieren sowie regelmäßige Überprüfungen durchführen. Im Rahmen dieser Gespräche sollen die Entwicklungsländer und die am wenigsten entwickelten Länder (LDC) vermehrt Berücksichtigung finden, da diese beispielsweise bei der Schaffug einer öffentlichen digitalen Infrastruktur vor großen Herausforderungen stehen.

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