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Tansania: Gesellschaftsrecht

Ausländische Investoren können in Tansania sowohl Gesellschaften gründen als auch alternativ eine Zweigniederlassung als branch registrieren lassen.

Von Katrin Grünewald, Helge Freyer | Bonn

Rechtsgrundlage des tansanischen Gesellschaftsrechts ist der Companies Act, 2002. Zu beachten sind außerdem der Business Activities Registration Act sowie der Business Names (Registration) Act.

Gesellschaftsformen

Gegründet werden können in Tansania sowohl private companies als auch public companies. Eine private company zeichnet sich dadurch aus, dass ihre Anteile nicht öffentlich handelbar sind, die Anzahl ihrer Gesellschafter auf 50 beschränkt ist und keine Aktien oder Schuldverschreibungen ausgegeben werden dürfen. Eine public company hingegen handelt ihre Anteile öffentlich, darf Aktien und Schuldverschreibungen ausgeben und ist bei der Anzahl ihrer Gesellschafter nicht beschränkt. Die private company kann als limited by shares, limited by guarantee sowie als unlimited gegründet werden, die public limited als limited by shares oder limited by guarantee.

Private company limited by shares

Als gebräuchliste Rechtsform gilt die Private company limited by shares, die der deutschen GmbH ähnelt. Sie hat mindestens zwei und maximal 50 Gesellschafter, deren Haftung auf die Höhe ihrer jeweiligen Anteile beschränkt ist. Für die Gründung benötigt man ein Memorandum of association, das in englischer Sprache zu verfassen ist und in dem unter anderem der Firmenname, Firmenzweck, die Höhe des Stammkapitals sowie eine Erklärung über die Haftungsbeschränkung enthalten sein müssen. Eine Private company limited by shares kann darüber hinaus Articles of association formulieren, die auch in englischer Sprache zu verfassen sind und in denen Regelungen zur Verwaltung der Gesellschaft getroffen werden.

Seit dem 1. Juli 2020 sind Private companies limited by shares außerdem verpflichtet, eine Erklärung über ihre wirtschaftlichen Eigentümer abzugeben. Darin sind folgende Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer aufzuführen: Name, Geburtsdatum und –ort, Telefonnummer, Nationalität und Ausweisnummer, Wohn- und Postadresse, E-Mail-Adresse, Arbeitsstätte und Position, finanzielle und rechtliche Informationen über die wirtschaftliche Eigentümerschaft sowie eine Erklärung darüber, ob der wirtschaftliche Eigentümer eine politisch exponierte Person ist.

Public company limited by shares

Für die Gründung einer Public company limited by shares, die mit einer deutschen Aktiengesellschaft vergleichbar ist, benötigt man ein Memorandum of association, eine Erklärung über die wirtschaftlichen Eigentümer sowie auf freiwilliger Basis Articles of association. Außerdem ist ein Angebotsprospekt (offer document) zu verfassen, der bei der Capital Markets and Securities Authority (CMSA) zu registrieren ist.

Die Public company limited by shares muss mindestens zwei Gesellschafter haben, nach oben hin ist die Gesellschafterzahl unbegrenzt. Die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre jeweilige Einlage beschränkt.

Zweigniederlassung

Ausländische Gesellschaften können darüber hinaus einen Geschäftssitz (place of business) in Form einer Zweigniederlassung (branch) in Tansania gründen. Darauf sind die Sections 433 bis 449 Companies Act, 2002 anwendbar. Die Zweigniederlassung ist danach beim Handelsregister anzumelden. In der Anmeldung sind insbesondere eine in englischer Übersetzung verfasste, beglaubigte Kopie der Gründungsdokumente der Muttergesellschaft, die Namen der Gesellschafter, eine Liste mit Verbindlichkeiten sowie die Adresse einer in Tansania wohnhaften Person aufzuführen, die befugt ist, das Unternehmen zu vertreten und Schriftstücke der Behörden anzunehmen.

Registrierung

Unternehmen in Tansania sind im Handelsregister (Registrar of Companies) einzutragen. Das Handelsregister wird bei der Business Registrations and Licensing Agency (BRELA) geführt. Die Anmeldung ist auch online möglich.

Die BRELA gibt auf ihrer Webseite ferner Auskunft über die während der Gesellschaftsgründung anfallenden Kosten.

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