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Zollbericht Afrika Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

Update: Die afrikanische kontinentale Freihandelszone AfCFTA

Die Afrikanische Union hat Fortschritte bei den Verhandlungen erzielt und neue Protokolle zum Abkommen verabschiedet. Weitere Länder wollen der Guided Trade Initiative beitreten. 

Von Andrea Mack | Bonn

Neue Entwicklungen bei der AfCFTA

Die African Continental Free Trade Area (AfCFTA) ist eines der Vorzeigeprojekte der Afrikanischen Union (AU) unter ihrer Agenda 2063, dem Plan für eine nachhaltige Entwicklung Afrikas. Bei ihrem Gipfeltreffen im Februar 2024 verabschiedeten die Staats- und Regierungschefs zwei weitere Protokolle des Freihandelsabkommens: zum digitalen Handel sowie zur Förderung von Frauen und Jugend im Handel (Protocol on Women and Youth in Trade). 

Zudem sind inzwischen 35 afrikanische Länder daran interessiert, an der sogenannten "Guided Trade Initiative" (GTI) teilzunehmen. Sie wurde als Übergangslösung neben der schrittweisen Implementierung der AfCFTA ins Leben gerufen. 

Guided Trade Initiative soll den Handel unter der AfCFTA vorantreiben 

Ziel der Initiative ist, den Handel zwischen interessierten Vertragsstaaten zu erleichtern, die die Mindestanforderungen für die Aufnahme des Handels im Rahmen des Abkommens erfüllen. Dabei soll die Bereitschaft des Privatsektors dafür getestet und das operative und institutionelle Umfeld unter der AfCFTA geprüft werden. 

Hintergrund des Pilotprojekts ist, dass der Präferenzhandel unter der AfCFTA nicht in Gang kam, da die Zollabbaupläne und Ursprungsregeln als wesentliche Voraussetzungen für eine reibungslose Umsetzung des Freihandels bis heute nicht vollständig ausverhandelt sind. 

Die erste Phase der GTI startete im Oktober 2022. Das AfCFTA-Sekretariat unterstützt seitdem Unternehmen in sieben Ländern beim freien Handel mit insgesamt 96 Produkten, darunter Tee, Kaffee, Zucker, Nudeln, Trockenfrüchte, Fliesen und Batterien. Zu den Pilotländern gehörten Ägypten, Ghana, Kamerun, Kenia, Mauritius, Ruanda, Tansania, später kam Tunesien hinzu. Im Januar 2024 schloss sich Südafrika der GTI an, weitere Länder folgten. Der Handel wurde inzwischen auf tausende Produkte ausgeweitet, darunter Arzneimittel, Stahlerzeugnisse und Haushaltswaren wie Kühlschränke und Fernsehgeräte. 

In einer von der Konrad-Adenauer-Stiftung und der UNECA veröffentlichten Studie werden erste Erfolge und Erfahrungen der Teilnehmer am Pilotprojekt dokumentiert. Dabei wurde deutlich, dass den nationalen Umsetzungskomitees eine wichtige Rolle zukommt. Wichtig sei zudem, dass Regulierungsbehörden enger zusammenarbeiten und Geschäftsbeziehungen zwischen afrikanischen Unternehmen gefördert werden müssen. Auch Investitionen in die unzureichende Infrastruktur sind notwendig, um Handelskosten zu senken.

Hintergrund und Ziele

Das Rahmenabkommen über die Schaffung einer afrikanischen kontinentalen Freihandelszone wurde nach nur drei Jahren Verhandlungen am 21. März 2018 von 44 der 55 Mitgliedstaaten der AU unterzeichnet. Es trat am 30. Mai 2019 in Kraft. Inzwischen haben 54 Staaten das Abkommen unterzeichnet, 47 davon haben es ratifiziert. Wegen der Coronapandemie startete die Umsetzung der Freihandelszone erst im Januar 2021. 

Hauptziele des Abkommens sind, den innerafrikanischen Handel zu steigern, die Industrialisierung weiter voranzutreiben und regionale Wertschöpfungsketten aufzubauen. Langfristig strebt die AU eine kontinentale Zollunion und einen afrikanischen Binnenmarkt mit freiem Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Personen an.

Abkommen wird in mehreren Phasen ausgehandelt

Das Abkommen steht in Einklang mit den Regeln der WTO. Es besteht aus dem AfCFTA-Rahmenabkommen sowie Protokollen, deren Anhängen und Anlagen. Die Verhandlungen zu ausgewählten Themen finden in mehreren Phasen statt. Protokolle zum Handel mit Waren, zum Handel mit Dienstleistungen sowie zur Streitbeilegung sind in Kraft. In einer zweiten Verhandlungsphase verabschiedete die AU im Februar 2023 Protokolle zu Investitionen, geistigen Eigentumsrechten und Wettbewerbspolitik. Hinzu kamen im Februar 2024 Protokolle zu digitalem Handel und zur Förderung von Frauen und jungen Menschen im AfCFTA-Handel. 

Zollabbau erleichtert Handel zwischen Regionalorganisationen 

Die AU erkennt acht regionale Wirtschaftsgemeinschaften als Bausteine der afrikanischen Freihandelszone an. Diese unterscheiden sich deutlich in ihrem wirtschaftlichen Integrationsniveau. Afrikanische Länder, die bereits Mitglied eines regionalen Freihandelsabkommens (COMESA, SADC) oder einer Zollunion (CEMAC, EAC, ECOWAS, SACU) sind, handeln weiterhin untereinander im Rahmen dieser bestehenden Abkommen und wenden entsprechende Ursprungsregeln und Zollpräferenzen an. 

Über das afrikanische Freihandelsabkommen verhandeln diejenigen Mitgliedstaaten oder Zollunionen, die bisher noch kein Präferenzabkommen miteinander geschlossen haben. Dadurch werden beispielsweise die Ostafrikanische Gemeinschaft EAC und die Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS erstmalig über einen Freihandelsvertrag miteinander verbundenebenso wie Ägypten mit den Mitgliedstaaten der Zollunion des Südlichen Afrika.

Die Eckpunkte für die schrittweise Liberalisierung des innerafrikanischen Warenhandels stehen fest: Auf 90 Prozent der Tariflinien sind die Zölle (rückwirkend) ab 1. Januar 2021 innerhalb von fünf Jahren abzuschaffen. Am wenigsten entwickelten Ländern (LDC) werden hierfür zehn Jahre zugestanden. Bis zu 7 Prozent der Tariflinien können als sensible Waren eingestuft werden, für die eine Zollabbaufrist von zehn Jahren gilt. Für LDC beträgt die Frist 13 Jahre. Die restlichen 3 Prozent der Tariflinien, die nicht mehr als 10 Prozent des Importwertes ausmachen dürfen, sind komplett vom Zollabbau ausgenommen. 

Einige Ursprungsregeln stehen noch aus

Zollvorteile können nur für Ursprungswaren aus den Mitgliedstaaten der afrikanischen Freihandelszone gewährt werden. Einfuhren aus der EU können nicht von den ausgehandelten Zollvergünstigungen profitieren.

Bestimmungen zu den Ursprungsregeln finden sich in Anhang 2 zum Protokoll über den Handel mit Waren. Als Ursprungswaren gelten Erzeugnisse, die vollständig im Gebiet eines afrikanischen Vertragsstaats gewonnen oder hergestellt oder dort ausreichend be- oder verarbeitet wurden. Die Waren müssen zudem unter das Abkommen fallen, dürfen also nicht vom Zollabbau ausgenommen sein. Als Kriterien für eine ausreichende Be- oder Verarbeitung der Ware kommen Wertklauseln, Wechsel der Tarifposition und Herstellungsprozesse in Frage. Vormaterialien mit Ursprung in anderen afrikanischen Vertragsstaaten gelten als Ursprungswaren und sind entsprechend bei der Berechnung des Ursprungs hinzuzurechnen. Die Mitgliedstaaten der AU haben sich bislang auf Ursprungsregeln für 92,3 Prozent der gesamten Tariflinien geeinigt. Differenzen bestehen noch bei Produkten aus dem Automobil- und Textilsektor. 

AfCFTA-Ursprungszeugnis als Präferenznachweis

Als Nachweis für den afrikanischen Ursprung eines Produkts ist ein AfCFTA-Ursprungszeugnis vorzulegen, das von einer "designated competent authority" ausgestellt wird. Dies ist in der Regel die nationale Zollbehörde. Für Warensendungen bis zu einem Wert von 5.000 US-Dollar genügt eine Ursprungserklärung nach vorgeschriebenem Wortlaut auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier, das die Ware hinreichend beschreibt. Für zugelassene Exporteure (approved exporters) gilt dies ohne Wertgrenze.

Nichttarifäre Handelshemmnisse werden beseitigt

Vertragsstaaten sind aufgefordert, Informationen zu ihren Zoll- und Einfuhrvorschriften öffentlich bereitzustellen, elektronische Zahlungen und Dokumente zu akzeptieren sowie digitale Single-Window-Portale für die Zollabfertigung einzuführen. Die Pflicht zur Nutzung von Zollagenten soll abgeschafft werden. Eine neue Datenbank (African Trade Observatory - ATO), die allen Interessenten zur Verfügung steht, erhebt und analysiert Daten zum grenzüberschreitenden Handel in Afrika. Auch ein e-Tariff Book und ein Handbuch der Ursprungsregeln sind mittlerweile veröffentlicht. Weitere Initiativen sind ein Online-Portal für die Überwachung und Beseitigung von Handelsbarrieren wie Lizenzen oder Quoten und das digitale panafrikanische Zahlungsverkehrs- und Abrechnungssystem PAPSS.

Weitere Informationen:

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