Rechtsbericht | China | Investitionsrecht
Neues Gesetz über ausländische Investitionen in China
Am 15. März 2019 hat der Nationale Volkskongress der VR China das "Gesetz der Volksrepublik China über ausländische Investitionen" (Foreign Investment Law, FIL) verabschiedet.
01.11.2022
Von Julia Merle | Bonn
Hinweis: Der Rechtsbericht wurde erstmals am 16. Mai 2019 veröffentlicht und zuletzt inhaltlich überprüft und - soweit dies erforderlich war - aktualisiert im November 2022. Durchführungsbestimmungen zum FIL aus Dezember 2019 (Chinesisch) sind wie das FIL ebenfalls am 1. Januar 2020 in Kraft getreten
Mit seinem Inkrafttreten im nächsten Jahr werden die drei bestehenden Gesetze über Sino-Foreign Equity Joint Ventures, Sino-Foreign Contractual Joint Ventures und Wholly Foreign-Owned Enterprises (sog. FIE Laws) sowie deren jeweilige Durchführungsbestimmungen aufgehoben und es wird erstmals ein für alle Investitionsvehikel einheitliches Gesetz in China gelten.
Im Vergleich zum ersten Gesetzesentwurf von 2015 ist das nun verabschiedete Gesetz von deutlich geringerem Umfang. Sah der damalige Entwurf noch 170 Artikel vor, so waren es im zweiten Entwurf (Dezember 2018) nur noch 39; schließlich umfasst das Gesetz nun 42 teils sehr kurze Vorschriften in sechs Kapiteln.
Ausländischen Investitionen, die nicht unter die sogenannte Negativliste (Foreign Investment Negative List) fallen, wird nach dem neuen Gesetz Inländerbehandlung vor der Zulassung gewährt (Art. 4 FIL). Diese Negativliste verbietet oder beschränkt ausländische Investitionen in bestimmten Branchen. Das System der Negativlisten (mittlerweile drei) hat in den letzten Jahren die früheren Investitionskataloge ersetzt.
Regelungen zu Investitionsschutz und -förderung sowie zur rechtlichen Haftung und zum Investitionsmanagement sind im FIL enthalten. Insbesondere ist eine Sicherheitsüberprüfung (National Security Review) ausländischer Investitionen durchzuführen, deren Verfahren noch zu implementieren ist. Zudem ist die Schaffung eines Systems zur Übermittlung von Investitionsinformationen vorgesehen.
Der Zwang zum Technologietransfer soll mit dem FIL aufgehoben werden, es dürfen danach keine administrativen Maßnahmen diesbezüglich erfolgen. Vielmehr soll technologische Zusammenarbeit auf Freiwilligkeit basieren. Das Gesetz verspricht auch den Schutz geistigen Eigentums und insbesondere der Geschäftsgeheimnisse ausländischer Investoren und ausländisch investierter Unternehmen.
Regelungen zu den sogenannten Variable Interest Entities (VIE)-Konstruktionen haben - anders als noch im ursprünglichen Entwurf von 2015 vorgesehen - keinen Eingang in das FIL gefunden. Bestimmungen zur Investitionsprüfung wurden ebenfalls nicht ins Gesetz aufgenommen.
Das neue Gesetz wird am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Es soll den chinesischen Markt für ausländische Investoren attraktiver machen und verspricht mehr Transparenz.
Eine Übergangsfrist von fünf Jahren ist vorgesehen, das heißt bis zum 31. Dezember 2024 haben bestehende ausländisch investierte Unternehmen den institutionellen Rahmen und ihre Organisationsstrukturen anzupassen, beispielsweise Satzungsänderungen vorzunehmen. Die Regelungen insbesondere des chinesischen Company Law sowie des Partnership Enterprise Law finden dabei Anwendung.
Außerdem sollen noch Durchführungsbestimmungen (Implementing Rules) folgen, die die allgemeinen Regelungen des FIL in einzelnen Bereichen näher ausführen.
Zum Thema:
- Text des Foreign Investment Law (Englisch)
- GTAI-Rechtsbericht "China: Investitionsrecht"
- "Gesetze in der VR China"