Wirtschaftsumfeld | Malaysia | Arbeitsmarkt, Lohn- und Lohnnebenkosten
Löhne und Gehälter
Das Lohnniveau in Malaysia steigt, regional gibt es aber deutliche Unterschiede. Daneben bieten Unternehmen ihren Angestellten noch zahlreiche freiwillige Zusatzleistungen.
01.07.2024
Von Werner Kemper | Kuala Lumpur
Der nominale monatliche Bruttolohn soll 2024 über alle Berufsgruppen und Qualifikationen hinweg durchschnittlich um 5,1 Prozent steigen. Im Jahr 2023 legte er im Mittel um 5,0 Prozent zu. Am stärksten war der Lohnanstieg im Energie- und IT-Sektor. Dort lag der Zuwachs im Durchschnitt bei 6,5 beziehungsweise 6,1 Prozent. Der IT-Sektor erzielte die hohen Lohnzuwächse vor allem in den Boom-Bereichen "Big Data" und künstliche Intelligenz. Es folgten die verarbeitende Industrie mit Zuwächsen von 5,0 Prozent, der "Life-Science"-Sektor mit 4,3 Prozent und als Schlusslicht der Transportsektor mit einem Plus von immerhin 3,6 Prozent.
Ökonomen fordern die Anhebung des Mindestlohns
Der Mindestlohn in Malaysia liegt bei 1.500 Malaysischen Ringgit (RM) im Monat. Das entspricht etwa 317 US-Dollar (US$) und ist etwas höher als in den Nachbarländern. Dies ist durchaus gewollt, da es Malaysias Ziel ist, kurz- oder zumindest mittelfristig, zu den "Hocheinkommensländern" aufzusteigen. Schlechter bezahlte, zumeist arbeitsintensive Fertigung ist grundsätzlich nicht mehr erwünscht und kann sich aus Sicht der Regierung in die Nachbarländer verlagern. Ökonomen fordern, dass noch im Laufe des Jahres 2024 der Mindestlohn um rund 20 US$ auf dann umgerechnet circa 337 US$ erhöht werden soll.
Bonuszahlungen betrugen 2023 im Durchschnitt 2,2 Monatsgrundgehälter. Im Einzelhandel lagen sie jedoch nur bei 1,5 Monatsgrundgehältern.
Branche | Monatslohn |
---|---|
Durchschnittslohn | 698 US$ |
Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei | 380 US$ |
Verarbeitendes Gewerbe | 605 US$ |
Strom-, Gas-, Wärme- und Kälteversorgung | 855 US$ |
Wasserversorgung, Abfallwirtschaft | 612 US$ |
Baugewerbe | 608 US$ |
Groß- und Einzelhandel, Reparatur von Kfz | 478 US$ |
Transport und Lagerhaltung | 590 US$ |
Gastgewerbe, Beherbergung und Gastronomie | 427 US$ |
Informations- und Kommunikationsleistungen | 1.025 US$ |
Finanz- und Versicherungswesen | 1.004 US$ |
Die Arbeitsentgelte ausländischer Unternehmen weichen grundsätzlich nicht vom Niveau lokaler Firmen ab. Letztlich orientieren sich die vereinbarten Löhne und Gehälter an den Markterfordernissen und Qualifikationen der Kandidaten. Je höher die Qualifikation, desto mehr nähert sich das Gehaltsniveau westeuropäischen Verhältnissen an.
Position | Monatslohn |
---|---|
Durchschnittslohn | 698 US$ |
Führungskraft | 1.541 US$ |
Personal mit akademischer Ausbildung | 1.261 US$ |
Techniker:in | 788 US$ |
Unterstützende Bürokraft | 564 US$ |
Dienstleistungs- und Verkaufskraft | 458 US$ |
Fachkraft in der Land-, Forst- und Fischwirtschaft | 368 US$ |
Handwerker:in | 450 US$ |
Anlagen- und Maschinenbediener:in, Montagekraft | 456 US$ |
Hilfskraft | 411 US$ |
Regional variieren die Löhnen und Gehältern allerdings erheblich. Die Unterschiede spiegeln die Wirtschaftskraft sowie Art und Umfang der Investitionszuflüsse in den einzelnen Landesteilen wider. Das wirtschaftliche Herz Malaysias schlägt in Kuala Lumpur. Die Hauptstadt verfügt über einen prosperierenden Dienstleistungssektor. Die angrenzenden Territorien Petaling Jaya, Subang, Putrajaya, Shah Alam und Selangor bilden einen breiten Industriegürtel. Daneben gelten die Insel Penang mit ihrer elektrotechnischen und elektronischen Industrie wie auch Melaka als wichtige Industriestandorte. Eher ländliche und schwächer entwickelte Bundesstaaten sind Perlis und Kedah sowie die östlichen Landesteile Sabah und Sarawak. Hier fällt das Lohnniveau niedriger aus.
Region | in US$ | in RM | Veränderung 2022/21 (in %)* |
---|---|---|---|
Durchschnittslohn | 740 | 3.247 | 5,1 |
Kuala Lumpur und Putrajaya | 666 | 3.650 | 5,7 |
Pahang, Terengganu, Kelantan | 753 | 2.751 | 4,7 |
Selangor | 815 | 3.488 | 5,2 |
Negeri Sembilan und Melaka | 823 | 2.580 | 5,8 |
Penang | 694 | 3.155 | 5,3 |
Johor | 689 | 3.113 | 4,3 |
Perlis und Kedah | 602 | 2.108 | 4,5 |
Sabah und Sarawak | 602 | 2.783 | 7,7 |
Perak | 721 | 3.132 | 4,6 |
Freiwillige Leistungen ergänzen das Vergütungspaket
Arbeitnehmende haben Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie Mutterschaftsurlaub. Die Unternehmen gewähren darüber hinaus umfangreiche freiwillige Nebenleistungen. Dazu gehören Sondervergütungen (Boni) oder die Kostenübernahme bei medizinischen Behandlungen. Sie zahlen unter Umständen auch für Kranken-, Lebens- oder persönliche Unfallversicherungen, subventionieren Transportkosten, zahlen Altersruhegelder oder erhöhen die Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung, dem Employees Provident Fund (EPF).
Die Zusatzleistungen werden nicht nur individuell in den Betrieben geregelt. Auf Branchenebene verhandeln auch Einzelgewerkschaften mit den Tarifpartnern. Neben der Lohnfindung geht es dabei um Leistungsvergütungssysteme, Probezeiten, Arbeitszeiten und Überstundenregelungen. Außerdem verfassen sie flexible Rentenaltersregelungen, Sonderregelungen für Urlaub sowie Krankheit und legen die Zuschüsse bei Krankenhausaufenthalten und andere Sonderzuschüsse wie Schichtzulagen fest.
Unternehmen müssen Beiträge zur Sozialversicherung leisten
Den größten Block der gesetzlich vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge stellen die Beiträge zum EPF dar. Der Arbeitgeberanteil beträgt dafür je nach Einkommen 12 bis 13 Prozent. Hinzu kommen deutlich geringere Beiträge für die Arbeitsunfall- und Invaliditätsrentenversicherung (Social Security Organisation, SOCSO) sowie eine Fortbildungsabgabe für den Human Resources Development Fund (HRDF).
Seit Anfang 2018 gibt es auch eine Arbeitslosenversicherung, das Employment Insurance System (EIS), in die Arbeitgebende ebenfalls anteilig einzahlen müssen. Hieraus bekommen Arbeitslose für eine Dauer von bis zu sechs Monaten zwischen 80 und 30 Prozent ihres vorherigen Gehalts ausgezahlt. Das EIS finanziert außerdem Umschulungsmaßnahmen.
Renten- und Krankenversicherung (EPF) (Arbeitgeberanteil) | 12,0 bis 13,0 Prozent, je nach Einkommen |
Arbeitsunfallversicherung und Invaliditätsrentenversicherung (SOCSO)* (Arbeitgeberanteil) | 1,75 Prozent |
Arbeitslosenversicherung (EIS)* (Arbeitgeberanteil) | 0,2 Prozent |
Fortbildungsabgabe (HRDF) (Arbeitgeberanteil) | 0,5 bis 1,0 Prozent, je nach Einkommen |