Algerien – Vorübergehendes Einfuhrverbot und Schutzzölle für bestimmte Waren
Bonn (GTAI) – Die algerische Regierung (Décret exécutif 19-12 vom 24.1.19) hat ein vorübergehendes Einfuhrverbot für Zugmaschinen, Personenkraftwagen, Busse, Lastkraftwagen und Spezialfahrzeuge der HS-Codes 87.01, 87.02, 87.03, 87.04 sowie 87.05 eingeführt. Darüber hinaus wird die Liste derjenigen 877 Waren, die seit Anfang 2018 einem vorübergehenden Importverbot unterliegen, mit der Verordnung aufgehoben. Gleichzeitig hat der Wirtschaftsminister mit einer neuen Verordnung (Arrêté vom 26.1.19)...