Türkei – Einfuhrerlass 2018 für Alkoholika und Tabakwaren
Bonn (GTAI) - Das türkische Wirtschaftsministerium hat den neuen Einfuhrerlass für Alkoholika und Tabakwaren veröffentlicht. Der Erlass enthält 3 Anhänge mit folgenden Bedeutungen:
Anhang (EK) 1
Für diese Waren muss bei der Einfuhr eine Konformitätsbescheinigung des Ministeriums für Landwirtschaft vorgelegt werden.
Anhang (Ek) 2
Diese Waren sind bei der Einfuhr beim Landwirtschaftsministerium anzumelden.
Anhang (Ek) 3
Die Einfuhr dieser Waren ist verboten.
Quelle: Erlass Nr.