Zoll und Einfuhr kompakt - Kolumbien
Zoll und Einfuhr kompakt - Kolumbien gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Zollverfahren, Warenbegleitdokumente, Einfuhrabgaben, Schutzmaßnahmen, Verbote und Beschränkungen.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Zoll und Einfuhr kompakt - Kolumbien gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Zollverfahren, Warenbegleitdokumente, Einfuhrabgaben, Schutzmaßnahmen, Verbote und Beschränkungen.
Kurzdarstellungen geben Ihnen einen ersten Eindruck zur Warenausfuhr aus der EU sowie zum Exportkontrollrecht.
Technische Normen und Vorschriften gelten sowohl für importierte als auch für im Land hergestellte Produkte.
Alle Einfuhrwaren müssen den kolumbianischen Etikettierungsvorschriften entsprechen. Insbesondere Nahrungsmittel und Textilprodukte unterliegen umfangreichen Vorgaben.
Es bestehen drei Einfuhrregimes: Die liberalisierte Einfuhr, die Einfuhr mit Vorablizenz sowie Einfuhrverbote.
Vor der Einfuhrabfertigung sind Banken einzubinden. Ferner empfiehlt es sich, die Waren einer Vorabinspektion zu unterziehen, um mögliche Unstimmigkeiten rechtzeitig festzustellen.
Importwaren werden mit dem Einfuhrzoll und der Mehrwertsteuer belastet. Daneben erhebt Kolumbien Verbrauchsteuern auf unterschiedliche Produkte.
Wareneinfuhren in Kolumbien können nur zertifizierte und registrierte Importeure abwickeln. Für die Bearbeitung von Außenhandelsgeschäften steht das "Ventanilla Única" bereit.
Zwischen Kolumbien und den Partnerländern Peru und Ecuador besteht ein Freihandelsabkommen mit der EU. Ferner ist Kolumbien Mitgliedstaat weiterer Handelsvereinigungen.
Die neuen Maßnahmen engen den Handel mit Belarus weiter ein.