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Zollmeldung China Umsatzsteuer

China verteuert Exporte

Für bestimmte Exportwaren wird die chinesische Umsatzsteuer nur noch zum Teil oder gar nicht mehr erstattet. Dadurch verteuern sich die entsprechenden Waren auf den Weltmärkten. 

Von Klaus Möbius | Bonn

China hat eine Senkung der Erstattungssätze für bestimmte Exportwaren zum 1. Dezember 2024 angekündigt. 

Für bestimmte tierische Fette, Kupfer und Aluminium in Rohformen sowie Waren daraus entfällt die Erstattung komplett und Exporte bleiben mit der chinesischen Umsatzsteuer in Höhe von 13 Prozent belastet. Details ergeben sich aus der veröffentlichten Liste 1

Für folgende Waren sinkt der Erstattungssatz von 13 auf neun Prozent: natürlicher Grafit, Benzin, Kerosin und Dieselkraftstoff, Siliziumwafer, Natursteine und bearbeitete Steine, Schleifmittel, Waren aus Gips und Zement, Bremsbeläge und weitere Waren aus mineralischen Stoffen, zahlreiche Glas- und keramische Waren, Batterien, Akkus, Photovoltaikzellen und -module. Details ergeben sich aus der veröffentlichten Liste 2.

Die Listen enthalten die chinesischen Zolltarifnummern und die Warenbezeichnungen in Chinesisch. Zolltarifnummern werden bis zur sechsten Stelle weltweit einheitlich verwendet (HS-Unterposition). Ab der siebten Stelle gibt es nationale Unterschiede. Man kann sich mit dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik des Statistischen Bundesamtes behelfen. Es kann im Internet kostenlos als PDF-Datei heruntergeladen werden. 

Quelle: Veröffentlichung Nr. 15 der chinesischen Finanzverwaltung vom 15. November 2024 (nur Chinesisch). 

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