EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping - Aluminiumoxid mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission leitet ein Antidumpingverfahren ein.
21.11.2024
Von Stefanie Eich | Bonn
Diese Waren sind betroffen
Gegenstand der Untersuchung ist künstlicher Korund, auch chemisch nicht einheitlich, auch bekannt als geschmolzenes Aluminiumoxid. Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: 2818 10 11, 2818 10 19, ex 2818 10 91 und 2818 10 99 (TARIC-Codes 2818 10 91 20, 2818 10 91 90).
Folgende Waren sind von der Untersuchung nicht umfasst:
- Künstlicher Korund, der derzeit unter dem TARIC-Code 2818 10 91 30 eingereiht wird (das heißt Sinterkorund mit mikrokristalliner Struktur, bestehend aus Aluminiumoxid (CAS RN 1344-28-1) und Magnesiumaluminat (CAS RN 12068-51-8) mit einem Gehalt (berechnet als Oxid) an Aluminiumoxid von 92 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 94 GHT, und Magnesiumoxid von 7 GHT (± 1 GHT));
- mechanische Mischungen aus künstlichem Korund und anderen Stoffen, die derzeit unter der Position 3824 eingereiht werden.
So sieht der Zeitplan aus
Stellungnahmen interessierter Parteien sind schriftlich innerhalb von 37 Tagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung (21. November 2024) bei der Europäischen Kommission einzureichen. Die Bekanntmachung enthält ausführlichere Informationen zur Untersuchung und die Kontaktdaten der Kommission (siehe Punkt 5.8 der Bekanntmachung).
Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.
Die EU-Kommission beabsichtigt, die zollamtliche Erfassung der Einfuhren anzuordnen. Hierzu folgt eine separate Verordnung. Die Kommission hat Ende September beschlossen, bei allen laufenden Antidumping- und Antisubventionsverfahren die betroffenen Einfuhren zollamtlich zu erfassen, um ggf. Antidumpingzölle rückwirkend erheben zu können.
Quelle:
Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von geschmolzenem Aluminiumoxid mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 21. November 2024.