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EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - Aluminiumoxid mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Waren an. Seit November 2024 führt sie eine Antidumpinguntersuchung durch. 

Von Stefanie Eich | Bonn

Die EU erfasst alle Einfuhren von Waren, die Gegenstand einer Antidumping- oder Antisubventionsuntersuchung sind. Das hat die Europäische Kommission Ende September bekannt gegeben. Mit einer zollamtlichen Erfassung ist es möglich, Antidumping- bzw. Ausgleichszölle unter bestimmten Bedingungen auch rückwirkend zu erheben. Nun kündigt die EU-Kommission die zollamtliche Erfassung von Einfuhren von geschmolzenem Aluminiumoxid mit Ursprung in China ab 12. Februar 2025 an. 

Diese Waren sind betroffen

Gegenstand der Untersuchung ist künstlicher Korund, auch chemisch nicht einheitlich, auch bekannt als geschmolzenes Aluminiumoxid. Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: 2818 10 11, 2818 10 19, ex 2818 10 91 und 2818 10 99 (TARIC-Codes 2818 10 91 20, 2818 10 91 90).

Folgende Waren sind von der Untersuchung und von der zollamtlichen Erfassung nicht betroffen: 

  • Künstlicher Korund, der derzeit unter dem TARIC-Code 2818 10 91 30 eingereiht wird (das heißt Sinterkorund mit mikrokristalliner Struktur, bestehend aus Aluminiumoxid (CAS RN 1344-28-1) und Magnesiumaluminat (CAS RN 12068-51-8) mit einem Gehalt (berechnet als Oxid) an Aluminiumoxid von 92 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 94 GHT, und Magnesiumoxid von 7 GHT (± 1 GHT));
  • mechanische Mischungen aus künstlichem Korund und anderen Stoffen, die derzeit unter der Position 3824 eingereiht werden.

So sieht der Zeitplan aus

Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, bis Dezember 2025, um die Untersuchung abzuschließen. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.

Quelle: 

  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/260 der Kommission vom 10. Februar 2025 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von geschmolzenem Aluminiumoxid mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 11. Februar 2025;
  • Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von geschmolzenem Aluminiumoxid mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 21. November 2024.
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