EU-Kommission aktualisiert Informationen zur Dual-Use-Verordnung
Der aktualisierte Informationsvermerk enthält Angaben dazu, wie die einzelnen Mitgliedstaaten die Verordnung umsetzen.
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Der aktualisierte Informationsvermerk enthält Angaben dazu, wie die einzelnen Mitgliedstaaten die Verordnung umsetzen.
Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein. Die Maßnahmen wurden 2019 verlängert.
Der neue Vermerk informiert über die nationalen Kontrolllisten der Niederlande, Spaniens und Frankreichs.
Zoll und Einfuhr kompakt - Tansania gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
Für den Vertrieb von Waren in Tansania sind bestimmte Kennzeichnungsvorschriften zu beachten.
Bei der Einfuhr von Waren in das Zollgebiet werden Einfuhrabgaben wie Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern und Zollabfertigungsgebühren erhoben.
In Tansania eingeführte Waren können zum freien Verkehr abgefertigt oder in besondere Zollverfahren überführt werden.
Eine ordnungsgemäße Zollanmeldung kann entweder ein lizenzierter Zollagent oder der Einführer selbst abgeben, sofern er über eine Lizenz der Tanzania Revenue Authority verfügt.
Bestimmte Waren dürfen nicht oder nur mit einer entsprechenden Genehmigung oder Lizenz in Tansania eingeführt werden. Dazu gehören Agrarprodukte, Lebensmittel und Pharmazeutika.
Freie Wirtschaftszonen wie Export Processing Zones und Special Economic Zones gewähren tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen.