Bulgarien - Bagatellsachen
Germany Trade & Invest (Stand: 22.7.2015)
Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen deutschen Dienstleistungsempfängern und bulgarischen Dienstleistern kann das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen (bis zu 2.000 Euro) als Alternative zum normalen Gerichtsprozess gewählt werden. Es steht Dienstleistern bei ausbleibenden Kundenzahlungen ebenso offen wie zum Beispiel Dienstleistungsempfängern bei Mängeln in der Ausführung.
Das durch die Verordnung (EG--Europäische Gemeinschaft)...