Russische Föderation führt Einfuhrlizenz für Aluminiumfelgen ein
Bonn (GTAI) – Die Regierung der Russischen Föderation hat in ihrem Beschluss Nr. 303 vom 21.03.19 festgelegt, dass im Zeitraum zwischen dem 10.01.19 und einschließlich dem 09.10.19 für Aluminiumfelgen, die in die Russische Föderation eingeführt werden, eine Einfuhrlizenz erforderlich ist.
Betroffen sind Waren mit der Zolltarifnummer 8708 70 500 9.
In dem genannten Zeitraum ist das Ministerium für Industrie und Handel der Russischen Föderation berechtigt entsprechende Lizenzen für die Einfuhr aus...