Indonesien – Erhöhung einer Importnebenabgabe für eine Vielzahl von Waren
Bonn (GTAI) – Der indonesische Finanzminister hat mit Verordnung 110/PMK.010/2018 vom 5.9.18 den Kreis derjenigen Waren, die den erhöhten Abgabensätzen von 7,5 Prozent oder 10 Prozent der Einfuhrnebenabgabe „Import-Einkommensteuer – Artikel 22 Einkommensteuergesetz (Pajak Penghasila – PPh Pasal 22)“ unterliegen, erheblich erweitert. Die „PPh Pasal 22“ wird neben dem Zoll und der indonesischen Mehrwertsteuer zum Zeitpunkt der Einfuhr erhoben. Der Normalsteuersatz beträgt 2,5 Prozent für registrierte...