Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Zollmeldung Argentinien Exportkontrolle, übergreifend

Argentinien ändert Ausfuhrzölle auf Produkte aus Soja

Bonn (GTAI) – Der argentinische Präsident Mauricio Macri hat mit Dekret 757/2018 vom 14. August 2018 die Ausfuhrzölle auf Sojaprodukte geändert. Die Maßnahme betrifft Erzeugnisse der Zolltarifpositionen 1208 10, 1507 10, 1507 90, 1517 90, 1518, 2302 50, 2304, 2308 und 2309 90.

Gemäß Dekret 1343 vom 30. Dezember 2016 wurden die Ausfuhrzölle für Produkte dieser und weiterer Zolltarifpositionen seit dem 1. Januar 2018 bis zum 1. August 2018 monatlich um 0,5 Prozent gesenkt. Gemäß Dekret 757/2018 wird die monatliche Zollsenkung nunmehr bis zum 28. Februar 2019 ausgesetzt. Für einige Sojaprodukte wird der Ausfuhrzoll damit beim aktuellen Stand von 23 Prozent eingefroren. Erst ab dem 1. März 2019 werden die Ausfuhrzölle dann wieder monatlich um 0,5 Prozent sinken. Das Dekret 757/2018 gilt seit dem 15. August 2018. Im Anhang zu dem Dekret findet sich eine detaillierte Auflistung der betroffenen Zolltarifpositionen mit den seit dem 15. August bis zum 28. Februar 2018 geltenden Ausfuhrzöllen.

Als Begründung der Maßnahme wird die Notwendigkeit der Stärkung staatlicher Steuereinnahmen im internationalen Kontext genannt. (BS)

nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.