Zollmeldung China Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend
VR China – Erleichterungen bei der CCC-Zertifizierung
28.08.2018
Bonn (GTAI) - Die obligatorische CCC-Zertifizierung wird für einige Waren erleichtert. Anstelle der amtlichen Zertifizierung tritt ab 1.10.2018 eine Eigenzertifizierung durch den Hersteller. Von der Erleichterung profitieren folgende Waren: Elektrische Werkzeuge wie Spritzpistolen für nicht brennbare Stoffe, Scheren, Gewindeschneidmaschinen, Kettensägen, Hobel und Gartenscheren. Audio-Videogeräte, Antennenverstärker, Computerspielekonsolen und Lerncomputer. Motorradmotoren, Kfz-Teile wie Hupen, Bremsschläuche, Kraftstofftanks und Diebstahlwarnanlagen. Telekommunikationstechnik wie Modems, WLAN Technik und ISDN-Endgeräte. Betonfrostschutzmittel. Feuerschutz wie Gasmelder, Elektrische Feuerschutzsysteme und Aerosolfeuerlöscher.
Der genaue Warenkreis ergibt sich aus Anhang 1 der untenstehenden Bekanntmachung. Die Anhänge 2 und 3 enthalten technische- und Verfahrensvorschriften. MO.
Quelle: Bekanntmachung der Marktüberwachungsbehörde SAMR vom 11.6.2018 (nur chinesisch)