Gerichts-/Anwaltsgebühren
Germany Trade & Invest (Stand: 29.12.2017)
Die Gerichtsgebühren, die in Litauen anfallen, werden als Stempelgebühren (žyminis mokestis - stamp duty) bezeichnet. Dabei kann es sich entweder um einen feststehenden Betrag oder um einen prozentualen Anteil vom Streitwert handeln (Artikel 80 der litauischen Zivilprozessordnung).
Daneben ist noch eine Gebühr für die Ausstellung der Verfahrensdokumente (payment for the issuance of the procedural documents) an das Gericht zu zahlen (Artikel 81 der...