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Kontrolle von Fusionen und Übernahmen von Unternehmen in Ägypten
Ein Dekret vom 4. April 2024 stellt in Ägypten Transaktionen im Rahmen von unternehmerischen Fusionen und Übernahmen ab dem 1. Juni 2024 unter die Kontrolle der Wettbewerbsbehörde.
08.04.2024
Von Jakob Kemmer | Bonn
Jede Transaktion bei einer unternehmerischen Fusion oder Übernahme, die einen gesetzlich festgelegten Schwellenwert übersteigt und nach dem 1. Juni 2024 abgeschlossen wird, unterliegt in Ägypten fortan der Vorabkontrolle oder Genehmigung durch die ägyptische Wettbewerbsbehörde.
Die Änderungen finden sich in den Ausführungsbestimmungen zum ägyptischen Wettbewerbsgesetz.
Eine sogenannte Fusionsanmeldung bei der Wettbewerbsbehörde ist immer dann erforderlich, wenn die am wirtschaftlichen Zusammenschluss beteiligten Unternehmen eine der beiden alternativen Umsatzschwellen überschreiten:
der Gesamtumsatz oder das Vermögen aller an der Fusion beteiligten Parteien in Ägypten übersteigt 900 Mio. ägyptische Pfund (ca. 17,5 Mio. Euro), und der Umsatz von mindestens zwei Beteiligten übersteigt jeweils 200 Mio. ägyptische Pfund (ca. 4 Mio. Euro) in Ägypten während des letzten Steuerjahres; oder
der Gesamtumsatz oder das Vermögen aller an der Fusion beteiligten Parteien weltweit übersteigt 7,5 Milliarden ägyptische Pfund (ca. 145 Mio. Euro) und der Umsatz in Ägypten von mindestens einer Partei übersteigt 200 Millionen ägyptische Pfund (ca. 4 Mio. Euro) während des letzten Steuerjahres.
Die Ausführungsbestimmungen stellen auch klar, dass für die Analyse dieser Schwellenwerte nur die Umsätze der Transaktionsparteien zu berücksichtigen sind, die nach dem Zeitpunkt des Zusammenschlusses in dem neuen wirtschaftlichen Verbund verbleiben.
Seite der ägyptischen Wettbewerbsbehörde