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Zollmeldung Algerien Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend

Algerien verhängt zusätzliche Steuer auf Importe

Bonn (GTAI) - Mit dem Finanzgesetz für 2018 hat Algerien eine neue Einfuhrsteuer in Höhe von 1 Prozent eingeführt. Gemäß Artikel 109 des Finanzgesetzes handelt es sich um einen Solidaritätszuschlag, der bei der Wareneinfuhr erhoben wird. Die Einnahmen sollen der nationalen Pensionskasse zugutekommen.

Quelle: Artikel 109 des algerischen Finanzgesetzes für 2018

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