Zollmeldung Algerien Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend
Algerien verhängt zusätzliche Steuer auf Importe
08.01.2018
Bonn (GTAI) - Mit dem Finanzgesetz für 2018 hat Algerien eine neue Einfuhrsteuer in Höhe von 1 Prozent eingeführt. Gemäß Artikel 109 des Finanzgesetzes handelt es sich um einen Solidaritätszuschlag, der bei der Wareneinfuhr erhoben wird. Die Einnahmen sollen der nationalen Pensionskasse zugutekommen.
Quelle: Artikel 109 des algerischen Finanzgesetzes für 2018