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EU Customs & Trade News EU Einfuhrverbote und Beschränkungen, übergreifend

EU: Futter- und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs

EU aktualisiert die Liste für verstärkte Einfuhrkontrollen.

Von Stefanie Eich | Bonn

Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 enthält Vorschriften über die vorübergehende Verstärkung der amtlichen Kontrollen bei der Einfuhr sowie besondere Bedingungen für die Einfuhr bestimmter Lebens- und Futtermittel in die Europäische Union. Die Anhänge dieser Verordnung werden regelmäßig aktualisiert.

Anhang I enthält die Liste der Futtermittel und Lebensmittel nicht tierischen Ursprungs, die verstärkten amtlichen Kontrollen am benannten Eingangsort unterliegen.

Anhang II enthält Lebens- und Futtermittel aus bestimmten Drittländern, deren Eingang besonderen Bedingungen unterliegt.

Änderungen in Anhang I

Folgende Erzeugnisse werden neu in die Liste aufgenommen:

  • Zara-Zitronen (Citrus medica) aus Bangladesch 

Folgende Erzeugnisse werden in die Liste in Anhang I aufgenommen und im Gegenzug aus Anhang II gestrichen:

  • Sesamsamen aus Äthiopien
  • Speiserüben (Brassica rapa ssp. rapa), mit Essig, Essigsäure, in Salzlake oder mit Zitronensäure zubereitet oder haltbar gemacht, aus dem Libanon
  • Paprika der Gattung Capsicum (Gemüsepaprika oder andere Sorten) aus Sri Lanka

Folgende Waren werden aus Anhang I gestrichen:

  • Spargelbohnen (Vigna unguiculata ssp. sesquipedalis, Vigna unguiculata ssp. unguiculata) aus der Dominikanischen Republik

Änderungen in Anhang II

Folgende Erzeugnisse werden neu in die Liste aufgenommen und im Gegenzug aus Anhang I gestrichen: 

  • Kreuzkümmelfrüchte aus der Türkei 

Weitere Änderungen

Für folgende Erzeugnisse werden die Häufigkeit von Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen verändert:

  • Orangen aus Ägypten 
  • Okra und Kreuzkümmelfrüchten aus Indien
  • Schwarzaugenbohnen (Vigna unguiculata) aus Madagaskar 
  • Paprika der Gattung Capsicum (ausgenommen Gemüsepaprika) aus Ruanda
  • Oregano aus der Türkei 
  • Durianfrüchten (Durio zibethinus) aus Vietnam
  • Sesamsamen aus Indien
  • Nahrungsergänzungsmittel, die pflanzliche Stoffe enthalten, aus Indien 

Quelle:  
Durchführungsverordnung (EU) 2024/3153; ABl. L vom 19. Dezember 2024. 

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